Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Aus- & Weiterbildung, Beratung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Referat 54 – Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Der Europäische Sozialfonds im Land Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg

Ziel und Gegenstand

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.

Die Umsetzung erfolgt über folgende Programmrichtlinien für die Förderperiode 2021 bis 2027:

Priorität A: Beschäftigung

  • Gründen in Brandenburg (GiB)
  • Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit

Priorität B: Bildung:

  • Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV)
  • Türöffner: Zukunft Beruf 2022
  • Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO)
  • Projekte Schule/Jugendhilfe 2030
  • Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung (WiFo)
  • Jugendfreiwilligendienste
  • Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022
  • Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022
  • Alphabetisierung und Grundbildung 2023

Priorität C: Soziale Inklusion

  • Willkommen in Brandenburg
  • Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete
  • Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022
  • Sozialbetriebe
  • Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben
  • Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)

Priorität D: Soziale innovative Maßnahmen

  • Soziale Innovationen

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.

Voraussetzungen

Das ESF+-Programm Brandenburg 2021–2027 bildet die Programmgrundlage.

Die konkreten Voraussetzungen werden in den einzelnen Fachrichtlinien benannt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Brandenburg stehen in der EU-Förderperiode 2021–2027 EUR 396,5 Millionen zur Verfügung.

Antragsverfahren

Die Verwaltungsbehörde für den ESF+ im Land Brandenburg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Antragstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weitere Informationen sowie der Volltext des ESF+ Programms Brandenburg können im Internet unter www.esf.brandenburg.de abgerufen werden.

Quelle

Informationen des Ministeriums für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Stand März 2023.

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