Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Existenzgründung & -festigung, Aus- & Weiterbildung, Beratung
- Fördergebiet:
- Brandenburg
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
- Fördergeber:
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Ansprechpunkt:
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Referat 54 – Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
- Weiterführende Links:
- Der Europäische Sozialfonds im Land Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Brandenburg
Ziel und Gegenstand
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen.
Die Umsetzung erfolgt über folgende Programmrichtlinien für die Förderperiode 2021 bis 2027:
Priorität A: Beschäftigung
- Gründen in Brandenburg (GiB)
- Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit
Priorität B: Bildung:
- Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV)
- Türöffner: Zukunft Beruf 2022
- Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO)
- Projekte Schule/Jugendhilfe 2030
- Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (WiFo)
- Jugendfreiwilligendienste
- Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022
- Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022
- Alphabetisierung und Grundbildung 2023
Priorität C: Soziale Inklusion
- Willkommen in Brandenburg
- Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete
- Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022
- Sozialbetriebe
- Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben
- Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)
Priorität D: Soziale innovative Maßnahmen
- Soziale Innovationen
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.
Voraussetzungen
Das ESF+-Programm Brandenburg 2021–2027 bildet die Programmgrundlage.
Die konkreten Voraussetzungen werden in den einzelnen Fachrichtlinien benannt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Brandenburg stehen in der EU-Förderperiode 2021–2027 EUR 396,5 Millionen zur Verfügung.
Antragsverfahren
Die Verwaltungsbehörde für den ESF+ im Land Brandenburg ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Antragstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Weitere Informationen sowie der Volltext des ESF+ Programms Brandenburg können im Internet unter www.esf.brandenburg.de abgerufen werden.
Quelle
Informationen des Ministeriums für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Stand März 2023.