Richtlinie
Brandenburg-Kredit Pflege
Kurzinformation
Stand 07.2019
Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.
Ziel des Programms
Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.
Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:
• Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
• alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen (Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.)
Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z.B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
• Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
• Neubau- und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
• Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)
• Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für
• Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen
• betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
• Digitalisierung
Wie wird gefördert?
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:
• min. 50.000 EUR pro Vorhaben im ambulanten Bereich
• min. 200.000 EUR pro Vorhaben im stationären Bereich
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: Bis zu 30 Jahren
Zinsbindung: Bis zu 20 Jahren
Zinssatz: Kapitalmarktzins für Darlehen
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt
Anfängliche Tilgung: laufzeitabhängig, maximal 5 Jahre tilgungsfrei
Zins- und Tilgungszahlung: vierteljährlich im Nachhinein
Bearbeitungsentgelt: keine
Höchstbetrag: max. 2 Mio. EUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.
Mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur (03 31) 6 60-22 11 erreichen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.