Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Pflege

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Digitalisierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Brandenburg-Kredit Pflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Brandenburg in stationäre Einrichtungen oder ambulante Angebote für Pflegebedürftige investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen, wenn Sie in stationäre Einrichtungen für Pflegebedürftige oder in gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung investieren.

Sie erhalten das Darlehen für

  • den Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten,
  • den Neubau und Umbau von Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung,
  • Umbau- oder Anbaumaßnahmen in stationären Einrichtungen, damit dort fachliche Weiterentwicklungen zum Tragen kommen können,
  • die Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen oder für betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen in stationären Einrichtungen,
  • Digitalisierungsmaßnahmen.

Sie bekommen ein Darlehen von EUR 50.000 im ambulanten und EUR 200.000 im stationären Bereich bis maximal EUR 2 Millionen, wenn Ihre Einrichtung im Investitionsprogramm Pflege (IVP) gefördert wird.

Reichen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich der Kirchen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Brandenburg-Kredit Pflege

Kurzinformation
Stand 07.2019

Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.

Ziel des Programms

Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.

Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:

• Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund

• alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen (Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.)

Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z.B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:

• Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten

• Neubau- und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten

• Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)

• Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für

• Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen

• betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen

• Digitalisierung

Wie wird gefördert?

Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.

Mindestbetrag:

• min. 50.000 EUR pro Vorhaben im ambulanten Bereich

• min. 200.000 EUR pro Vorhaben im stationären Bereich

Auszahlung: 100%

Kreditlaufzeit: Bis zu 30 Jahren

Zinsbindung: Bis zu 20 Jahren

Zinssatz: Kapitalmarktzins für Darlehen

Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt

Anfängliche Tilgung: laufzeitabhängig, maximal 5 Jahre tilgungsfrei

Zins- und Tilgungszahlung: vierteljährlich im Nachhinein

Bearbeitungsentgelt: keine

Höchstbetrag: max. 2 Mio. EUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)

Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.

Wie erfolgt die Besicherung?

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.

Mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.

Wer erteilt Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur (03 31) 6 60-22 11 erreichen.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

 

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