Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie den Neubau von Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Ihre Neubauprojekte für Mietwohnungen durch ein Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag für den erhöhten Tilgungszuschuss bis zum 31.12.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften und
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das gewährte Darlehen bankenüblich besichern. Der Darlehensverlauf muss störungsfrei verlaufen.
  • Sie können eine Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Kurzinformation
Stand 02.2022

Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau fördert den Neubau von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.

Ziel des Programms

Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ermöglicht die günstige Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen im Land Brandenburg.

Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Wer wird gefördert?

• Kommunale Wohnungsgesellschaften

• Wohnungsgenossenschaften

• Private Investoren der Wohnungswirtschaft

Was wird gefördert?

Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.

Wie wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,50%. Anträge auf den erhöhten Zuschuss müssen bis zum 31.12.2022 bei der ILB gestellt werden.

Einen Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.

Auszahlung: 100%

Kreditlaufzeit: Bis zu 25 Jahre

Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre

Zinssatz: Kapitalmarktzins

Anf. Tilgung: Mindestens 3% p.a.; in Kombination mit Landesfördermitteln 2%

Zins- und Tilgungszahlung: Monatlich im Nachhinein

Bearbeitungsentgelt: Keine

Was ist noch zu beachten?

• Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.

• Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent pro Monat und beginnen mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge für den höheren Tilgungszuschuss von 7,50 Prozent bis zum 31.12.2022 gestellt werden müssen.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Besicherung erfolgt bankenüblich.

Wer erteilt Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.

 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?