Richtlinie
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Kurzinformation
Stand 08/2022
Die ILB ergänzt die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude mit einem weiteren Tilgungszuschuss.
Ziel des Programms
Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Was wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB Maßnahmen des Neubaus und der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards.
Wie wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichen eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards.
Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!
Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 7,50 Prozent, wenn mindestens der Effizienzhaus-Standard 40 NH erreicht wird. Die Regelung für diesen höheren Zuschuss gilt bis zum 31.12.2022, Anträge darauf müssen ebenfalls bis zu diesem Datum bei der ILB gestellt werden.
BEG-Maßnahme | Neubau Effizienzhaus | Sanierung Effizienzhaus |
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Finanzierungsanteil | – bis zu 100% der förderfähigen Kosten – bis 120.000 Euro pro Wohneinheit | – bis zu 100% der förderfähigen Kosten – bis 150.000 Euro pro Wohneinheit |
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Geförderte Effizienzhausstandards | Effizienzhaus 40 NH | Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40 |
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Auszahlung | 100% | 100% |
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Kreditlaufzeit bis | 30 Jahre | 30 Jahre |
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Zinsbindung bis | 10 Jahre | 10 Jahre |
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Zinssatz | aktuelle Konditionen der KfW | aktuelle Konditionen der KfW |
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Zinszahlung und Tilgung | gemäß den Bedingungen der KfW | gemäß den Bedingungen der KfW |
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Tilgungszuschuss der KfW (stets aktuell unter www.kfw.de) | 5% des Zusagebetrags | bis zu 20% des Zusagebetrags (je nach Standard), zuzüglich 5% bei Vorliegen EE-Klasse |
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Zusätzlicher Tilgungszuschuss ILB | nach Ablauf der ersten Zinsbindung; Voraussetzungen sind • der störungsfreie Darlehensverlauf • keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens. | nach Ablauf der ersten Zinsbindung; Voraussetzungen sind • der störungsfreie Darlehensverlauf • keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens. |
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Was ist noch zu beachten?
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude. Die jeweils bestehenden Förderbedingungen der KfW sind entsprechend zu beachten. Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau gelten darüber hinaus die hier aufgeführten Bedingungen.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
- Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 13. Monat nach Darlehenszusage.
- Bauvorhaben, die nicht durch die KfW gefördert werden, kann die ILB mit alternativen Brandenburg-Krediten unterstützen. Hier stehen ebenfalls Tilgungszuschüsse durch die ILB zur Verfügung.
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Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht Ihnen in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie mit allen geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einreichen. Anschließend nehmen wir die Bearbeitung auf. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Bitte beachten Sie das befristete Angebot für einen höheren Tilgungszuschuss. Anträge hierfür sind bis zum 31.12.2022 bei der ILB zu stellen.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt über die bankenüblichen Sicherheiten.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.