Förderprogramm

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Brandenburg komplexe Wohnungsbauvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit dem Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ bei der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Rahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards.

Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ ist eine Ergänzung zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie erhalten die Förderung als zusätzlichen Tilgungszuschuss zum Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Die Höhe dieses Tilgungszuschusses beträgt 5,00 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.

Das KfW-Darlehen kann pro Wohneinheit bis zu EUR 150.000 bei Sanierungsvorhaben und bis zu EUR 120.000 für Neubauvorhaben betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften und
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine besonders energieeffiziente Maßnahme zur Sanierung oder Umnutzung von Mietwohnraum zur Erreichung eines Effizienzhausstandards gemäß den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau handeln. Bitte beachten Sie, dass dazu die jeweils bestehenden Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erfüllen sind.

Eine Förderung ist ausgeschlossen für

  • Wohn-, Alten- und Pflegeheime,
  • Ferien- und Wochenendhäuser sowie
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Kurzinformation
Stand 08/2022

Die ILB ergänzt die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude mit einem weiteren Tilgungszuschuss.

Ziel des Programms

Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

  • kommunale Wohnungsgesellschaften

  • Wohnungsgenossenschaften

  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB Maßnahmen des Neubaus und der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards.

Wie wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichen eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards.

Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!

Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 7,50 Prozent, wenn mindestens der Effizienzhaus-Standard 40 NH erreicht wird. Die Regelung für diesen höheren Zuschuss gilt bis zum 31.12.2022, Anträge darauf müssen ebenfalls bis zu diesem Datum bei der ILB gestellt werden.

BEG-Maßnahme

Neubau Effizienzhaus

Sanierung Effizienzhaus

Finanzierungsanteil

– bis zu 100% der förderfähigen Kosten
– bis 120.000 Euro pro Wohneinheit

– bis zu 100% der förderfähigen Kosten
– bis 150.000 Euro pro Wohneinheit

Geförderte Effizienzhausstandards

Effizienzhaus 40 NH

Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40

Auszahlung

100%

100%

Kreditlaufzeit bis

30 Jahre

30 Jahre

Zinsbindung bis

10 Jahre

10 Jahre

Zinssatz

aktuelle Konditionen der KfW

aktuelle Konditionen der KfW

Zinszahlung und Tilgung

gemäß den Bedingungen der KfW

gemäß den Bedingungen der KfW

Tilgungszuschuss der KfW
(stets aktuell unter www.kfw.de)

5% des Zusagebetrags

bis zu 20% des Zusagebetrags (je nach Standard), zuzüglich 5% bei
Vorliegen EE-Klasse

Zusätzlicher Tilgungszuschuss ILB

nach Ablauf der ersten
Zinsbindung;
Voraussetzungen sind

• der störungsfreie Darlehensverlauf
• keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.

nach Ablauf der ersten
Zinsbindung;
Voraussetzungen sind

• der störungsfreie Darlehensverlauf
• keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.

Was ist noch zu beachten?

Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude. Die jeweils bestehenden Förderbedingungen der KfW sind entsprechend zu beachten. Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau gelten darüber hinaus die hier aufgeführten Bedingungen.

Folgendes sollten Sie beachten:

  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
  • Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 13. Monat nach Darlehenszusage.
  • Bauvorhaben, die nicht durch die KfW gefördert werden, kann die ILB mit alternativen Brandenburg-Krediten unterstützen. Hier stehen ebenfalls Tilgungszuschüsse durch die ILB zur Verfügung.
    .

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Antragsformular steht Ihnen in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie mit allen geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einreichen. Anschließend nehmen wir die Bearbeitung auf. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.

Bitte beachten Sie das befristete Angebot für einen höheren Tilgungszuschuss. Anträge hierfür sind bis zum 31.12.2022 bei der ILB zu stellen.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Besicherung erfolgt über die bankenüblichen Sicherheiten.

Wer erteilt Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.

 

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