Richtlinie
Merkblatt Brandenburg GO
Stand: 06.2022
Im Programm Brandenburg GO werden Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert.
Förderziel – Wer wird gefördert?
Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet „Brandenburg GO“ in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg an. „Brandenburg GO“ orientiert sich an dem KfW-Programm „ERP-Förderkredit KMU“ (Programm Nr. 365).
Die ILB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW Bankengruppe zusätzlich um bis zu 0,20 %-Punkte nom. p. a..
„Brandenburg GO“ ist für Existenzgründerinnen und Existenzgründer besonders interessant, da es folgende Vorteile aufweist:
- Der Zinssatz ist gegenüber herkömmlichen Darlehen vergünstigt.
- Über die 80%ige Bürgschaft für die Hausbank werden fehlende bewertbare Sicherheiten ersetzt, womit die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensgewährung steigt.
- Die BüBa übernimmt die Vorprüfung des Antrages und senkt die Gesamtbearbeitungszeit.
- Keine Beschränkung bei den geförderten Kostenarten (100% Betriebsmittel möglich)
Wer kann Anträge stellen?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im „Merkblatt KMU-Definition der EU“.
Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg investieren. Mitfinanziert werden auch Investitionen in anderen Bundesländern, wenn das Unternehmen seinen Firmensitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Ertragskraft dient („Brandenburg-Bezug“).
Förderung – Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen:
- Gründung, Übernahme eines Unternehmens (Unternehmensnachfolge)
- Übernahme einer tätigen Beteiligung
- Erweiterung, Modernisierung oder Festigung des Unternehmens
- Existenzgründung im Nebenerwerb
Förderfähige Kosten:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Förderausschlüsse:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
- Die ILB und die BüBa schließen zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder geben einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe „Konditionen, Dokumente und Formulare“).
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Konditionen – Wie wird gefördert?
Finanzierungsart:
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, für das die BüBa eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % übernimmt.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt. Wird der maximale Bruttodarlehensbetrag bei Erstbewilligung nicht ausgeschöpft, kann bei einer Erhöhung des Kapitalbedarfs in der Festigungsphase ein weiteres Darlehen zu den dann gültigen Konditionen des Programms bis zum Gesamtbetrag von 250.000 Euro beantragt werden.
Darlehensmindestbetrag:
25.000,00 Euro
Darlehenshöchstbetrag:
250.000,00 Euro
Laufzeit und Tilgungsfreijahre:
bei 5 Jahren Laufzeit max. 1 Tilgungsfreijahr
bis zu 10 Jahren Laufzeit max. 2 Tilgungsfreijahre
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages.
Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage
Zinsen:
Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.
Der Zinsatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Tilgung:
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichhohen vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft:
Einmalig 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.
Bürgschaftsprovision:
Laufend 1,25 % p. a. auf den verbürgten Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.
Bereitstellungsprovision:
Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach dem Zusagedatum berechnet.
Sicherheiten:
Bankübliche Sicherheiten, die quotal für die Hausbank und BüBa haften.
Persönliche Mitverpflichtung des Gründers.
Antrags- und Zusageprozess – Was ist einzureichen? Was ist zu beachten?
Wie erfolgt die Antragstellung/die Zusage?
Die Hausbank stellt den Förderantrag für „Brandenburg GO“ mit der bis zu 80%igen Bürgschaft bei der BüBa. I. d. R. wird die BüBa in 5 Bankarbeitstagen dem Antragsteller eine Bürgschaftsentscheidung mitteilen. Bei einem positiven Bescheid hat die Hausbank des Antragstellers 14 Tage Zeit das Finanzierungsangebot anzunehmen (Fristverlängerung mit Antrag möglich). Die BüBa wird nach Annahme des Finanzierungsangebots durch die Hausbank den Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen für die Hausbank bei der ILB stellen. Die Ausfallbürgschaft der BüBa gilt hierbei ausschließlich für das entsprechende Refinanzierungsdarlehen (Brandenburg GO) der ILB.
Die Hausbank bekommt die Darlehenszusage und die Bürgschaftsurkunde über die BüBa ausgereicht.
Das Antragsformular finden Sie unter www.brandenburg-go.de.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH zu stellen. In jedem Fall sollte vor Maßnahmebeginn ein Finanzierungsgespräch geführt werden.
Welche Angaben und Unterlagen sind bei der BüBa zur Antragstellung erforderlich?
- Antragsformular Brandenburg GO
- Aufstellung bestehender privater und Firmenkredite
- Vergangenheitszahlen für 2 Jahre bei jungen Unternehmen und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste
- Kurzfassung Planzahlen für 1 Jahr
- Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen
- Erklärung PEP (politisch exponierte Personen)
- Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen
Unterlagen, welche bei der Hausbank verbleiben
- Erklärung des Antragstellers (ILB)
- Kumulierungserklärung
Im Rahmen der Antragstellung übergibt die Hausbank oder die BüBa dem Unternehmen die notwendigen Datenschutzinformationen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und lässt sich diese bestätigen.
EU-Beihilfebestimmungen
Im Brandenburg GO vergeben die ILB und die BüBa Beihilfen unter der Deminimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (1).
„De-minimis“-Beihilfen dürfen nur mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten oder dieselbe Risikofinanzierungsmaßnahme kumuliert werden, wenn die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.
Die Höhe der jeweiligen Beihilfen wird mit der Zusage der ILB bekannt gegeben.
Nähere Informationen zu zulässigen Beihilfeobergrenzen und Kumulierung entnehmen Sie dem auf www.ilb.de verfügbaren „Merkblatt „De-minimis“-Regel“.
Grundsätzlicher Hinweis
Das Darlehen und die Zinsvergünstigung der ILB sowie die Ausfallbürgschaft der BüBa sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996 (2) in Verbindung mit den §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahmen von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (3) .
Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind Informationen, die im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung erhoben werden. Beispielsweise Angaben in der Erklärung des Antragsstellers, zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und ferner solche Angaben, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Nähere Informationen entnehmen Sie dem auf www.ilb.de verfügbaren „Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen“.
Kombination mit anderen Förderprogrammen:
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich.
Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfWProgrammen „ERP-Förderkredit KMU“ und/oder dem „ERP-Gründerkredit Startgeld“.
Was ist nach Zusage der Darlehen zu beachten?
Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung des zinsverbilligten Darlehens und bestätigt der ILB die ordnungsgemäße Verwendung.
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen – Vertragsverhältnis ILB-Kreditinstitute bzw. Vertragsverhältnis Hausbank-Endkreditnehmer für den Brandenburg GO.
Hinweis ERP-Vergabebedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.
Wo erhalten Sie nähere Informationen?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de
1) EU-ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013
2) GVBl. Bbg. I, Nr. 24, S. 306
3) BGBl. I, Nr. 93, S. 2037