Förderprogramm

Auswärtige Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülern (RL-UV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt

Weiterführende Links:
Zuschüsse und Unterstützung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Rahmen des schulischen Teils Ihrer Berufsausbildung eine auswärtige Unterkunft benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg gewährt Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung Zuschüsse für die auswärtige Unterkunft beim Besuch einer Berufsschule.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung, jedoch maximal EUR 10,00 pro Tag.

Melden Sie als Schülerin und Schüler beziehungsweise sorgeberechtigte Eltern bitte die voraussichtlichen Kosten für die Dauer der Ausbildung innerhalb des 1. Ausbildungshalbjahres beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dessen oder deren Gebiet die Ausbildungsstätte liegt.

Wenn Ihre Ausbildungsstätte nicht im Land Brandenburg liegt, wenden Sie sich an den zuständigen Schulträger, in dessen Gebiet sich der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts befindet.

Stellen Sie Ihren Antrag nach Ablauf eines Schulhalbjahres jeweils spätestens bis zum 1.4. oder 1.10. beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

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