Förderprogramm

Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 52

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00

  • höchstens jedoch EUR 15.840 je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren und
  • insgesamt nicht mehr als EUR 5.280 je Altenpflegehilfeschülerin und Altenpflegehilfeschüler.

Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.

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