Förderprogramm

Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Referat Immissionsschutz

Am Köllnischen Park 3

10179 Berlin

Weiterführende Links:
Förderprogramm Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS),
  • die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb sowie
  • die Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben.

Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

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