Richtlinie
Landeszuschuss für KMU
Merkblatt
Stand 21. Juli 2021.
Zweck der Förderung
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse
Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen
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Betriebsstätte in Berlin
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Unternehmen muss der Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR
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in den letzten sechs Monaten erfolgte in der Betriebsabteilung, in der die zu fördernden Arbeitnehmer*innen eingesetzt werden, keine betriebsbedingte Kündigung
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ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubildenden übernommen.
Voraussetzungen für zu fördernde Personen
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Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
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Arbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten
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Arbeitnehmer*innen aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer*innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
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Teilnehmer*innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
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Wohnsitz in Berlin
Arbeitszeit
mindestens 35 Stunden wöchentlich
Höhe des Gehalts
entspricht dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn
Förderzeitraum
zwölf bis 30 Monate
Höhe der Förderung
Bruttoarbeitslohn | Vertragsdauer | Fördersumme bis zu |
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bis zu 10% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto) | mindestens zwölf Monate | 3.500,00 EUR |
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| mehr als zwölf bis 24 Monate | 7.000,00 EUR |
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| unbefristet | 11.000,00 EUR |
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mehr als 10% bis zu 20% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto) | mindestens zwölf Monate | 4.000,00 EUR |
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| mehr als zwölf bis 24 Monate | 8.000,00 EUR |
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| unbefristet | 12.000,00 EUR |
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mehr als 20% bis zu 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto) | mindestens zwölf Monate | 4.500,00 EUR |
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| mehr als zwölf bis 24 Monate | 9.000,00 EUR |
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| unbefristet | 13.000,00 EUR |
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mehr als 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto) | mindestens zwölf Monate | 5.000,00 EUR |
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| mehr als zwölf bis 24 Monate | 10.000,00 EUR |
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| unbefristet | 15.000,00 EUR |
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Förderausschluss
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Keine gleichzeitige Förderung: Für geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden.
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Geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen mit dem/der Arbeitgeber*in nicht ersten Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
Ansprechpartner/innen bei zgs consult GmbH
Berit Kirmse, b.kirmse@zgs-consult.de,
Tel: 030-28 409-528
Helene Rechner, h.rechner@zgs-consult.de,
Tel: 030-28 409-259
*) Auf der Grundlage des ab dem 01.05.2020 geltenden Berliner Landesmindestlohngesetzes.