Förderprogramm

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

zgs consult GmbH

Bernburger Straße 27

10963 Berlin

Weiterführende Links:
Landeszuschuss für KMU

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie arbeitslose Personen und Teilnehmende von Qualifizierungsmaßnahmen in den 1. Arbeitsmarkt integrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu EUR 15.000.

Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 30 Monaten erfolgen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und einer der folgenden Personengruppen zuzurechnen sein:
    • Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind,
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die eine Aufstockung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten,
    • Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
    • Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
  • Sie müssen mit den zu fördernden Personen einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Monaten abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
  • Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
  • Das Gehalt muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.
  • Die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer dürfen mit Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber nicht 1. Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
  • Sie müssen das Arbeitsverhältnis zusätzlich schaffen. In den vergangenen 6 Monaten dürfen Sie keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen haben, und Sie müssen Ihre Auszubildenden übernommen haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Landeszuschuss für KMU

Merkblatt
Stand 21. Juli 2021.

Zweck der Förderung

Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse

Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen

  • Betriebsstätte in Berlin

  • Unternehmen muss der Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR

  • in den letzten sechs Monaten erfolgte in der Betriebsabteilung, in der die zu fördernden Arbeitnehmer*innen eingesetzt werden, keine betriebsbedingte Kündigung

  • ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubildenden übernommen.

Voraussetzungen für zu fördernde Personen

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind

  • Arbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten

  • Arbeitnehmer*innen aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer*innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II

  • Teilnehmer*innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

  • Wohnsitz in Berlin

Arbeitszeit

mindestens 35 Stunden wöchentlich

Höhe des Gehalts

entspricht dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn

Förderzeitraum

zwölf bis 30 Monate

Höhe der Förderung

Bruttoarbeitslohn

Vertragsdauer

Fördersumme bis zu

bis zu 10% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

3.500,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate

7.000,00 EUR

unbefristet

11.000,00 EUR

mehr als 10% bis zu 20% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

4.000,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate

8.000,00 EUR

unbefristet

12.000,00 EUR

mehr als 20% bis zu 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

4.500,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate9.000,00 EUR
unbefristet13.000,00 EUR

mehr als 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate5.000,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate10.000,00 EUR

unbefristet

15.000,00 EUR

Förderausschluss

  • Keine gleichzeitige Förderung: Für geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden.

  • Geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen mit dem/der Arbeitgeber*in nicht ersten Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.

Ansprechpartner/innen bei zgs consult GmbH

Berit Kirmse, b.kirmse@zgs-consult.de,
Tel: 030-28 409-528
Helene Rechner, h.rechner@zgs-consult.de,
Tel: 030-28 409-259

                        

*) Auf der Grundlage des ab dem 01.05.2020 geltenden Berliner Landesmindestlohngesetzes.

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