Förderprogramm

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

zgs consult GmbH

Bernburger Straße 27

10963 Berlin

Weiterführende Links:
Landeszuschuss für KMU

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Volltext

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu EUR 17.000.

Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und einer der folgenden Personengruppen zuzurechnen sein:
    • Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind,
    • MiniJobbende (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug,
    • Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug,
    • Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e und § 16i SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
    • Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
  • Sie müssen mit den zu fördernden Personen einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Monaten abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
  • Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
  • Das Gehalt muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Berliner Landesmindestlohn entsprechen.
  • Die Arbeitnehmenden dürfen mit den Arbeitgebenden nicht 1. Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
  • Sie müssen das Arbeitsverhältnis zusätzlich schaffen. In den vergangenen 6 Monaten dürfen Sie keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen haben, und Sie müssen Ihre Auszubildenden übernommen haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Landeszuschuss für KMU

Merkblatt
Stand 1. Januar 2024.

Zweck der Förderung

Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse

Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen

  • Betriebsstätte in Berlin
  • Unternehmen muss der Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR
  • in den letzten sechs Monaten erfolgte in der Betriebsabteilung, in der die zu fördernden Arbeitnehmer*innen eingesetzt werden, keine betriebsbedingte Kündigung
  • ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubildenden übernommen.

Voraussetzungen für zu fördernde Personen

  • Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind
  • MiniJobber*in (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, mit ergänzendem Bürger-geld-Bezug,
  • Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e und § 16i SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, o Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
  • Wohnsitz in Berlin

Arbeitszeit

mindestens 35 Stunden wöchentlich

Höhe des Gehalts

entspricht mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Berliner Landesmindestlohn

Förderzeitraum

12 bis 24 Monate

Höhe der Förderung

Bruttoarbeitslohn

Vertragsdauer

Fördersumme bis zu

bis zu 10% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

4.000,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate

7.900,00 EUR

unbefristet

12.400,00 EUR

mehr als 10% bis zu 20% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

4.500,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate

9.000,00 EUR

unbefristet

13.600,00 EUR

mehr als 20% bis zu 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate

5.100,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate10.200,00 EUR
unbefristet14.700,00 EUR

mehr als 30% über dem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

mindestens zwölf Monate5.700,00 EUR

mehr als zwölf bis 24 Monate11.300,00 EUR

unbefristet

17.000,00 EUR

Förderausschluss

  • Keine gleichzeitige Förderung: Für geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden.

  • Geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen mit dem/der Arbeitgeber*in nicht ersten Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.

Ansprechpartner/innen bei zgs consult GmbH

Andrés Coral, a.coral@zgs-consult.de
oder landeszuschuss@zgs-consult.de 
Tel: 030-28 409-528

                        

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