Förderprogramm

Kulturförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Frauenförderung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Brunnenstraße 188–190

10119 Berlin

Weiterführende Links:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur – Förderprogramme Antragscenter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht-kommerzielle Kunstprojekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei künstlerischen Produktionen und vergibt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Kunstschaffende, sofern es sich um nicht-kommerzielle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens handelt.

Die Förderung erhalten Sie für:

  • Arbeitsräume,
  • Bildende Kunst,
  • Darstellende und Performative Künste, Theater und Tanz,
  • Digitalisierung / Kulturelles Erbe,
  • Diversitätsfonds / IMPACT-Förderung,
  • Initiative Draussenstadt,
  • Hauptstadtkulturfonds,
  • Internationaler Kulturaustausch,
  • Kofinanzierungsfonds,
  • Kulturelle Bildung in Berlin,
  • Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau,
  • Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung
  • Literatur,
  • Musik,
  • Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur,
  • Spartenoffene Förderung,
  • Weltoffenes Berlin,
  • Wiederaufnahmeförderung.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Stipendium.

Bei einigen Maßnahmen besteht die Förderung darin, dass Ihnen Arbeits- beziehungsweise Proberäume überlassen werden.

Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • in Berlin lebende und arbeitende Künstler und Künstlerinnen,
  • nicht organisatorisch gefestigte Zusammenschlüsse einzelner Personen sowie
  • Berliner Institutionen, gleich welcher Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Ihr Projekt muss künstlerisch und konzeptionell überzeugen und eine besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Gefördert werden vor allem qualitativ herausragende Vorhaben.
  • Sie dürfen nicht an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sein. Sie können nur dann ein Stipendium beantragen, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Institutionen laufende Veranstaltungsreihen sowie ausschließlich gewinnorientierte und kommerziell realisierbare Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderungsgrundsätze der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Abteilung Kultur für die Projekt- und Stipendienförderung

Fassung vom 31. August 2018

1. Allgemeine Grundsätze

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstlerinnen und Künstlern.

Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Künstlerinnen und Künstler.

Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: für Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, verwandte Formen und Zwischenformen.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert außerdem interkulturelle Projekte, Kulturaustauschprojekte, künstlerische Projekträume und -initiativen sowie im Rahmen des Künstlerinnenprogramms Vorhaben und Stipendien im Bereich von Video und Film, Bildender Kunst, Komposition und Jazz von Künstlerinnen.

Mit der Spartenoffenen Förderung werden künstlerischer Projekte aller Sparten, sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben gefördert. Der Projektfonds zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte fördert gegenwartsbezogene historische Bildungsarbeit.

Über den Kofinanzierungsfonds ermöglicht das Land Berlin Künstlerinnen, Künstlern und freien Gruppen eine Antragstellung bei Förderinstitutionen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen.

Die Kulturverwaltung fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Erfolgreiche bestehende Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen und Ensembles aller Kunstsparten werden durch die Wiederaufnahmeförderung unterstützt.

Die wichtigsten Grundlagen bei der Beurteilung von Anträgen und der Vergabe von Stipendien, Preisen und Projektförderungen sind

  • Kunstfreiheit
  • Staatsferne
  • Transparenz (in Hinsicht auf Kriterien, Jurymitglieder, Verfahren)
  • Vergleichbarkeit
  • Förderungsgerechtigkeit.

Um diese Prinzipien wahren zu können, beruft die Kulturverwaltung zur Vergabe von Förderungsmaßnahmen in der Regel jährlich wechselnde Beiräte und Jurys, die die Begutachtung der Anträge vornehmen.

Die Förderungsentscheidungen im Bereich der Stipendien- und Projektförderung werden in der Regel auf Grundlage der Empfehlungen der Jurys oder Beiräte getroffen. Die Jurys treffen ihre Entscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung. Die Juryvoten werden vertraulich behandelt.

Im Bereich Darstellende Kunst wird auf Grundlage der „Verwaltungsvorschriften zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Produktionsorten, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste in Berlin vom 01. Juli 2018“ verfahren, im Bereich Neue Musik auf Grundlage der „Allgemeinen Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik“.

2. Antragstellerinnen und Antragsteller

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats kann Förderungen an in Berlin gemeldete Künstlerinnen und Künstler, die nicht an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sind, gewähren. Projektförderung und Preisvergabe kann an Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen sowie Berliner Institutionen gewährt werden. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Projektförderung unerheblich. Stipendien können an Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch festgelegten Zusammenschlüssen einzelner Personen gewährt werden.

3. Förderungsvoraussetzungen

Die Stipendien- und Projektförderung der Kulturverwaltung des Berliner Senats ist keine institutionelle Förderung. Es werden keine ausschließlich gewinnorientierten und kommerziell realisierbaren Vorhaben gefördert.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Stipendiatinnen und Stipendiaten,

  • die künstlerisch und konzeptionell überzeugen,
  • deren künstlerische Entwicklung förderungswürdig ist,
  • die besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen.

Als Stipendien-Förderung gilt die Ausreichung der Fördersummen, die in den einzelnen künstlerischen Sparten nach Laufzeit bzw. Stipendienzweck festgelegt sind.

Stipendien können nur von Berliner Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben.

Stipendien werden aufgrund der herausragenden künstlerischen Qualität und Entwicklungsfähigkeit der/des jeweiligen Antragstellerin/Antragstellers vergeben.

Ein Stipendium dient der unmittelbaren künstlerischen Entwicklung und verlangt keine künstlerische Gegenleistung durch die Empfängerinnen/Empfänger.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Projekte, die

  • künstlerisch und konzeptionell überzeugen,
  • zur künstlerischen Entwicklung beitragen,
  • besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen,
  • für die Infrastruktur des jeweiligen künstlerischen Feldes in Berlin ausschlaggebende Bedeutung haben
  • deren Sichtbarkeit in Berlin gewährleistet sein sollte.

Als Projekt gilt in der Regel die Produktion, Planung und Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Ständig laufende Veranstaltungsreihen fördert die Kulturverwaltung des Berliner Senats in der Regel nicht, sie kann aber Teile oder Einzelprojekte dieser Reihen unterstützen. Mit der Spartenoffenen Förderung werden ausschließlich Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) und Festivals, besondere Programmschwerpunkte sowie Ko-Produktionen und Kooperationen gefördert. In den Bereichen Darstellende Kunst, Jazz und Neue Musik können kontinuierlich arbeitende Akteure Förderung zur Finanzierung laufender Kosten erhalten.

Im Rahmen des Kulturaustauschs gewährt die Kulturverwaltung des Berliner Senats in der Regel einmalige Zuschüsse für Reise- und Transportkosten für herausragende künstlerische Vorhaben, die

  • in Kooperation mit geeigneten Partnern des internationalen Kulturaustauschs im laufenden Antragsjahr stattfinden,
  • nachhaltige Kontakte erwarten lassen.

Die Empfehlungen des Landes Berlin für Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind bei Antragsstellung im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sind die Kulturangebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Dies umschließt die Veranstaltung selbst, sowie alle weiteren Maßnahmen, die aus Fördermitteln der Landes Berlin realisiert werden (z.B. Werbemaßnahmen). Für einzelne Programme und Stipendien der Kulturverwaltung des Berliner Senats gelten unter Umständen andere Förderungsvoraussetzungen, die der jeweiligen Ausschreibung auf unserer Website zu entnehmen sind.

Mehr Informationen zu den einzelnen Förderungsmaßnahmen siehe http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/ Hier finden Sie auch:

  • Verwaltungsvorschriften zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Produktionsorten, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste in Berlin
  • Allgemeine Anweisung zur Förderung von Gruppen der Neuen Musik
  • Informationsblätter
  • Anträge
  • Antragsfristen
  • Informationen über geförderte Projekte

4. Form der Anträge

Die Kulturverwaltung des Berliners Senats stellt für den Großteil der Förderprogramme ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/

Weitere für die Bewerbung erforderliche Dokumente können zusammen mit dem elektronischen Antragsformular als Datei hochgeladen werden. In den Informationsblättern der einzelnen Förderprogramme sind Hinweise zur Art, Größe und Benennung dieser Dateien enthalten.

Bei vielen Förderprogrammen sind außerdem einzureichen:

  • der Nachweis des Erstwohnsitzes in Berlin
  • die Arbeitserlaubnis von Künstlerinnen und Künstlern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (nicht EU)
  • eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung (sofern das Studium in den letzten 2 Jahren abgeschlossen wurde) Die Anträge sollten die eigene künstlerische Arbeit und Entwicklung aussagekräftig und übersichtlich verdeutlichen (z.B. durch zusätzliche erläuternde Texte, Abbildungen, Bild- und Tonmedien).

Sollte die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung nicht genutzt werden können, ist auch eine Bewerbung in Papierform möglich. Hierzu sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Kulturverwaltung vorab zu kontaktieren, die im Informationsblatt des jeweiligen Förderprogramms genannt werden.

Antragsadresse für Papierbewerbungen ist:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Abteilung Kultur
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin-Mitte

5. Antragsfristen

Förderungsanträge können zu den Fristen eingereicht werden, die durch Ausschreibungen in der einschlägigen Presse und auf http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragsfristen/ bekannt gegeben werden.

Förderungsanträge, die nicht fristgerecht zum Abgabetermin (Eingang des Online-Formulars bzw. Datum des Poststempels) eingehen, können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert nur Projekte, deren Durchführung noch nicht begonnen hat.

6. Durchführung

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt Stipendien und Preise, die zu keiner künstlerischen Gegenleistung verpflichten. Die geförderten Künstlerinnen, Künstler und Gruppen sind verpflichtet, nach Abschluss der Fördermaßnahme einen Sachbericht einzureichen bzw. an einer Evaluation teilzunehmen.

Projektförderungen werden in der Regel im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Die Jurys können ihre Empfehlung zur Förderung eines Projekts außerdem unter bestimmte Bedingungen stellen, z.B. die nachgewiesene Bereitschaft weiterer Träger zur Übernahme eines Anteils der Finanzierung.

Die Verwendung der von der Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährten Mittel wird nach dem Berliner Landeshaushaltsrecht überprüft. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats erteilt Zuwendungsbescheide, deren Bestimmungen über die Mittelverwendung, die Durchführung des Projekts und die Veröffentlichung des Ergebnisses oder von Dokumentationen streng beachtet werden müssen. Der jeweilige Zuwendungsbescheid bestimmt auch, in welcher Form die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gegenüber der Kulturverwaltung des Berliner Senats nachgewiesen werden muss (Verwendungsnachweis). Missachtet der/die Geförderte die Regelungen des Zuwendungsbescheides, kann die Kulturverwaltung des Berliner Senats die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückfordern. Schwerwiegende Beanstandungen bei der Abrechnung einer Zuwendung können dazu führen, dass zukünftig keine weiteren Förderungen an die/den Geförderte mehr ausgereicht werden.

7. Antragsprüfung

Nach Absenden des Online-Antrages erhält der/die Antragsteller/in umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigung enthält eine PDF-Kopie des eingereichten Antrages und eine Formular-ID für eventuelle Nachfragen bei der Kulturverwaltung.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats überprüft die Einhaltung der formalen Antragsbedingungen (Antragsfrist, Fördervoraussetzungen etc.) und informiert die Antragsteller/innen ggf. über formale Unzulänglichkeiten, die eine Zulassung zum Juryverfahren verhindern würden.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats nimmt in der Regel nicht von sich aus Kontakt mit den Antragsstellenden auf, um Unklarheiten oder Unvollständigkeiten des Förderungsantrages zu beseitigen.

8. Transparenz in der Kulturförderung

Um die Transparenz der Kulturförderung zu gewährleisten, werden alle geförderten Projekte eines Jahres, sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten auf der Homepage der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht; siehe http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/foerderergebnisse/.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung an juristische Personen sind seit 2013 die Registrierung in der Transparenzdatenbank und die dortige Veröffentlichung bestimmter Angaben. Die Transparenzdatenbank ist im Internet auf den Seiten des „bürger aktiv“-Portals zu finden: http://www.berlin.de/buergeraktiv/.

9. Gültigkeit der Förderungsgrundsätze

Diese Förderungsgrundsätze in ihrer Fassung vom 31.07.2018 gelten ab dem 01.08.2018. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats beabsichtigt, sie entsprechend den Erfahrungen ihrer Förderungstätigkeit anzupassen.

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