Förderprogramm

Kulturförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Frauenförderung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Brunnenstraße 188–190

10119 Berlin

Weiterführende Links:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur – Förderprogramme Antragscenter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht-kommerzielle Kunstprojekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei künstlerischen Produktionen und vergibt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Kunstschaffende, sofern es sich um nicht-kommerzielle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens handelt.

Die Förderung erhalten Sie für:

  • Arbeitsräume,
  • Bildende Kunst,
  • Darstellende und Performative Künste, Theater und Tanz,
  • Digitalisierung / Kulturelles Erbe,
  • Diversitätsfonds / IMPACT-Förderung,
  • Initiative Draussenstadt,
  • Hauptstadtkulturfonds,
  • Internationaler Kulturaustausch,
  • Kofinanzierungsfonds,
  • Kulturelle Bildung in Berlin,
  • Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau,
  • Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung
  • Literatur,
  • Musik,
  • Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur,
  • Spartenoffene Förderung,
  • Weltoffenes Berlin,
  • Wiederaufnahmeförderung.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Stipendium.

Bei einigen Maßnahmen besteht die Förderung darin, dass Ihnen Arbeits- beziehungsweise Proberäume überlassen werden.

Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

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