Richtlinie
IBB Wohnraum Modernisieren
Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien
Produktblatt, Stand 08/2021
Wer wird gefördert?
- Kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
- Selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen finden Sie auf dem Produktblatt E „IBB – WEG-Finanzierung“)
mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Umbau und Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der IBB.
- Es kann ein Kredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
- Es sind variable Darlehenslaufzeiten und 1 tilgungsfreies Anlaufjahr wählbar
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren. Ab einem Darlehensbetrag über 500.000 EUR erhalten Sie ein individuelles Konditionsangebot.
- Es sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
- Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
- Die Abruffrist beträgt 18 Monate nach Darlehenszusage.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
- Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie unterDie Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter:innen & Investor:innen: 030 / 2125-2662
Telefon Wohneigentümer:innen: 030 / 2125-3488
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de