Förderprogramm

IBB Wohnraum modernisieren

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Immobilien und Stadtentwicklung

Bundesallee 210

10719 Berlin

Weiterführende Links:
IBB Wohnraum modernisieren IBB Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Baumaßnahmen in Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an Wohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel Fenstererneuerung, Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungstechnik),
  • barrierereduzierende Maßnahmen (etwa die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften),
  • allgemeine Instandsetzung und Modernisierung (beispielsweise Veränderungen des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallationen oder Wasserversorgung),
  • Erweiterungen durch Aufstockung, An- oder Ausbau sowie
  • sonstige Baumaßnahmen (etwa Lärmschutz, Behebung von Wasserschäden).

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie
  • selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

mit Investitionsort in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für den Kredit müssen Sie grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten.
  • Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

IBB Wohnraum Modernisieren

Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien
Produktblatt, Stand 08/2021

Wer wird gefördert?

  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter:innen und Investor:innen
  • Selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen finden Sie auf dem Produktblatt E „IBB – WEG-Finanzierung“)

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Umbau und Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
  • Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
  • Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der IBB.
  • Es kann ein Kredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
  • Es sind variable Darlehenslaufzeiten und 1 tilgungsfreies Anlaufjahr wählbar

Zu welchen Konditionen?

  • Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren. Ab einem Darlehensbetrag über 500.000 EUR erhalten Sie ein individuelles Konditionsangebot.
  • Es sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
  • Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
  • Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
  • Die Abruffrist beträgt 18 Monate nach Darlehenszusage.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
  • Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie unterDie Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter:innen & Investor:innen: 030 / 2125-2662
Telefon Wohneigentümer:innen: 030 / 2125-3488
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de

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