Richtlinie
IBB Energetische Gebäudesanierung – Energieeinsparende Maßnahmen an Wohngebäuden
Produktblatt
Stand 07/2021
Wer wird gefördert?
- Kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
- Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen
- Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
- Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z.B. Gewerbeflächen) in Wohnfläche
Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Wie wird gefördert?
- Zinsgünstiger Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB zusätzlich um bis zu 0,6% p.a. zinsvergünstigt werden kann.
- Bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 60.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
- Variable Darlehenslaufzeiten mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren. Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich.
- Bis zu 50% Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/energetische-gebaeudesanierung.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
- Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 48 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW für die Produktnummern 261/262.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt der KfW für die Produktnummern 261/262.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Erfolgt jedoch ein dokumentiertes Beratungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss.
- Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/energetische-gebaeudesanierung.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
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