Förderprogramm

Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms „GründungsBONUS Plus“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ansprechpunkt:

IBB Business Team GmbH

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: +49 30 2125-2364 (Anrufzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10:00 – 15:00 Uhr)

IBB Business Team GmbH

Weiterführende Links:
IBB Business Team GmbH – Informationen zum Förderprogramm „GründungsBONUS Plus“ IBB Business Team GmbH – elektronisches Antragssystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Berliner Existenzgründerin und Existenzgründer oder als Start-up die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen planen, können Sie mit dem GründungsBONUS Plus einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase.

Sie bekommen den GründungsBONUS Plus für

  • den Aufbau Ihres Unternehmens, das die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse plant,
  • Ihr Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen.

Sie bekommen den GründungsBONUS Plus als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 EUR innerhalb von 2 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem an die IBB Business Team GmbH.

Zusatzinfos 

Fristen

Förderanträge können bis zum 30.09.2025 eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit. Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.

Nicht gefördert werden

  • das Baugewerbe,
  • die Gastronomie,
  • die Hotellerie,
  • der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Gründungsvorhaben in Berlin durch.
  • Der Hauptsitz und die geförderte Betriebsstätte Ihres Unternehmens bleiben für mindestens 3 Jahre in Berlin.
  • Bei Kapitalgesellschaften halten die Gründerinnen und Gründer zusammen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile des antragstellenden Unternehmens und üben die wesentlichen Leitungsfunktionen im Unternehmen aus.
  • Ihr Vorhaben verfügt über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial und lässt einen positiven Effekt für den Standort erwarten.
  • Ihre Unternehmensfinanzierung inklusive der beantragten Fördermittel ist schlüssig und wird überzeugend dargelegt.
  • Sie verfügen über ausreichend unternehmerisches Potenzial, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Berlin zur Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms „GründungsBONUS Plus“
Bekanntmachung vom 24. November 2024
SenWiEnBe IV D

Förderanträge können bis zum 30.09.2025 eingereicht werden.

Weblink zur Bekanntmachung

Service
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