Förderprogramm

Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Tel: 030 21250

Fax: 030 21252020

Investitionsbank Berlin

Weiterführende Links:
IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft.

Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten.

Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten.

Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt.

Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags.

Ihren Antrag reichen Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

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