Förderprogramm

Förderung durch Musicboard Berlin

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport, Frauenförderung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Musicboard Berlin GmbH

Gerichtstraße 35

Im silent green Kulturquartier, EG links

13347 Berlin

Weiterführende Links:
Musicboard Berlin – Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler in der Berliner Popmusikszene durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Musicboard Berlin GmbH fördert Projekte im Bereich der Popmusik in Berlin.

Sie erhalten die Förderung für

  • Musiknachwuchskünstlerinnen und -künstler im Rahmen des Karrieresprungbretts Berlin,
  • Projekte für ein Miteinander von Live-Musik und Nachbarschaft – Pop im Kiez,
  • Festivalförderung,
  • Stipendien (in Berlin) und Residenzen (Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland),
  • Supporttourförderung für Musiknachwuchskünstlerinnen und -künstler, die mit einer bekannten Band auf Tour gehen, sowie
  • Labelförderung von Berliner Independent Labels, die Nachwuchskünstlerinnen und -künstler unter Vertrag haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Förderbereich.

Der Gesamtumfang Ihres Vorhabens muss bei den Projektförderprogrammen Pop im Kiez, Festivalförderung und Karrieresprungbrett Berlin mindestens EUR 5.000 betragen.

Die Labelförderung beträgt höchstens EUR 5.000. Die Supporttourförderung beträgt bis zu EUR 3.500 pro Tour.

Richten Sie Ihren Antrag bitte online an die Musikboard Berlin GmbH.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Akteurinnen und Akteure der Popmusikbranche, Künstlerinnen und Künstler sowie Independent Label in Form eines kleinen oder mittleren Unternehmen gemäß § 267 Handelsgesetzbuch mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, ebenso Nachwuchsmusikerinnen und -musiker mit Wohnsitz in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss positive Effekte für die Popmusikbranche und -wirtschaft haben.
  • Bei Ihren Projekten im Bereich Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung sollen die Projekte die soziale und kulturelle Diversität der Berliner Musikszene abbilden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Frauen und Black, Indigenous and People of Color (BIPOC) in der Popkultur sowie auf der Stärkung der Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender (lesbisch, schwul, bisexuell, transgende – LGBTQI+)-Szene. Ihre Projekte sollen barrierefrei zugänglich und erfahrbar für Menschen mit Behinderung sein. Als Künstlerin oder Künstler werden Sie im Bereich Karrieresprungbrett Berlin nicht direkt gefördert.
  • Für die Labelförderung müssen die Künstler und Künstlerinnen beziehungsweise der überwiegende Teil der Band nachweislich in Berlin leben. Produktionen für kommerzielles Streaming werden nicht gefördert.
  • Supporttourvorhaben müssen mindesten 3 beieinanderliegende Termine umfassen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderhinweise Musicboard Berlin GmbH

[Stand 1/2023]

1. Förderzweck und Rechtsgrundlage

Die Musicboard Berlin GmbH unterstützt die Popmusikszene Berlins und hilft, ihre kulturelle sowie wirtschaftliche Strahlkraft – auch international – zu stärken. Unter Popmusik versteht die Musicboard Berlin GmbH generell alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können.

Die Musicboard Berlin GmbH fördert, indem sie innovative Ideen mit realistischem Konzept unterstützt und in Projekte investiert, durch die sich positive Effekte für die Popmusikszene und -wirtschaft ergeben. Mit den Call for Concepts fordert die Musicboard Berlin GmbH die Expert:innen der Popmusikszene Berlins auf, mit ihren Erfahrungen neu zu denken und innovative Ansätze auszuprobieren.

Dabei verfolgt die Musicboard Berlin GmbH folgende Förderziele:

Musicboard Berlin pursues the following funding goals:

1. Förderung von Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft im Bereich der Popmusik und -kultur.

2. Berliner Popmusiker:innen fördern und unterstützen durch

a) Projektförderungen bzw. die Vergabe von Stipendien und Residenzen,

b) Transparenz über bestehende Förderstrukturen,

c) Vermittlung zu richtigen Ansprechpartner:innen und

d) Ausweitung von Unterstützungsangeboten für Musiker:innen, v.a. in der Aus- und Fortbildung.

3. Die Berliner Musikinfrastruktur

a) evaluieren und Bedarfe zur Verbesserung und Ausweitung ermitteln und

b) gemeinsam mit Kooperationspartner:innen zu fairen Konditionen verbessern und ausweiten.

4. Den Berliner Standort für Popmusik stärken durch

a) Zusammenarbeit und Förderung von Kooperationsprojekten,

b) Stärkung des Musikstandorts, nämlich Vermarktung und Internationalisierung der Berliner Popmusik sowie

c) eine verbesserte Kooperation von Berliner Popmusikszene, Verwaltung und Wirtschaft.

Die Musicboard Berlin GmbH gewährt nach Maßgabe dieser Hinweise und der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Förderungen für Projekte zur Umsetzung der oben genannten Ziele (gem. aktuellem Haushaltsbeschluss).

Ein Anspruch der Antragsteller:innen auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Empfehlung einer Jury im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Karrieresprungbrett Berlin

Mit dem Förderprogramm Karrieresprungbrett Berlin sollen Projekte und Plattformen gefördert werden, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen. Der Begriff Nachwuchs bezieht sich dabei sowohl auf Berliner Nachwuchskünstler:innen als auch den Nachwuchs in der Berliner Musikwirtschaft im Allgemeinen. Unter Nachwuchskünstler:innen sind Musiker:innen zu verstehen, die erste Schritte einer professionellen Karriere bereits gegangen sind, aber noch Unterstützung brauchen, um national oder international Karriere zu machen. Unter Nachwuchs in der Musikwirtschaft sind indessen Personen zu verstehen, die erst wenige Jahre in der jeweiligen Position tätig sind, auf das sich das Projekt bezieht. In beiden Fällen muss ein gewisser Grad an Professionalisierung bereits vorhanden sein, eine Altersgrenze gibt es jedoch nicht.

2.2 Pop im Kiez

Mit dem Förderprogramm Pop im Kiez sollen Projekte gefördert werden, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Das Programm soll szenebasierte Musikakteur:innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb einer Nachbarschaft Berlins nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen.

2.3 Festivalförderung

Mit dem Förderprogramm Festivalförderung sollen Berliner Popmusik-Festivals gefördert und ihnen eine Planungsperspektive gegeben werden. Insbesondere Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren, stehen im Fokus.

2.4 Stipendien & Residenzen

Die Stipendien des Musicboards fördern Berliner Popmusiker:innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker:innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker:innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden.

Durch das Förderprogramm Residenzen werden Berliner Musiker:innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland ermöglicht. Im Rahmen zweiseitiger Tandem-Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker:innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente.

2.5 Supporttourförderung

Im Rahmen des Programms Supporttourförderung vergibt das Musicboard Stipendien an Berliner Nachwuchs-musiker:innen im Bereich Pop, die als Support mit einer bekannteren Band national oder international als Vorband auf Tour gehen.

2.6 Labelförderung

Mit dem Förderprogramm Labelförderung sollen Berliner Independent Labels gefördert werden, die Berliner Nachwuchsmusiker:innen im Bereich der Popmusik durch Vermarktungsaktivitäten bei ihrer professionellen Entwicklung unterstützen. Während die Förderung den Labels durch die finanzielle Unterstützung einzelner Aspekte eines Promotion- oder Marketing-Konzeptes flexibles Handeln ermöglicht, kommt den Künstler:innen die Expertise der Labels zugute.

3. Fördermpfänger:innen

Antragsberechtigt in den Förderprogrammen Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung sind alle Akteur:innen der Popmusikbranche, die in Berlin ansässig sind, das heißt in Berlin wohnen, einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Die Rechtsform der Antragsteller:in ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.

Antragsberechtigt in den Förderprogrammen Stipendien & Residenzen sowie Supporttourförderung sind ausschließlich Musiker:innen und Bands, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Das meint im Fall von Bands, dass der überwiegende Teil ihrer Mitglieder nachweislich in Berlin leben und hier ihren beruflichen Mittelpunkt haben. Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Künstler:innen die im Rahmen einer wechselseitigen Tandem-Residenz in Berlin empfangen werden, werden durch die jeweiligen Residenzpartner:innen in den jeweiligen Ländern ausgesucht und in Kooperation mit der Musicboard Berlin GmbH bestimmt.

Antragsberechtigt im Programm Labelförderung sind inhaber:innen- oder künstler:innengeführte Independent Labels im Sinne des VUT – Verband unabhängiger Musikerunternehmer:innen mit nicht mehr als 5 Prozent Marktanteil sowie amtlicher Meldung, Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin. Das antragstellende Label muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens zwei Veröffentlichungen professionell abgewickelt haben, über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, geeignete Vertriebsstrukturen zur Verbreitung der Produktion national oder international sowie einen Labelcode der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) verfügen. Die Rechtsform der Antragsteller:in ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.

Grundsätzlich von einer Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH ausgeschlossen sind Mitglieder der Jurys sowie Mitarbeiter:innen Senatsverwaltung für Kultur und Europa von Berlin oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige.

4. Fördervoraussetzungen

Durch die Förderprogramme Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung sollen sich positive Effekte auf die Popmusikszene und -wirtschaft insgesamt ergeben. Eingereichte Projekte müssen daher sowohl mehrheitlich Künstler:innen mit Lebens- und Schaffensmittelpunkt Berlin involvieren, als auch einen Gesamtumfang von mindestens 5.000 Euro haben. Dieser Umfang muss nicht der beantragten Fördersumme entsprechen. Grundsätzlich können lediglich Projekte gefördert werden, welche noch nicht in der Umsetzung sind, ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können sowie bis zum Ende des Jahres der Förderung abgeschlossen sind. Kinder- und Jugendprojekte, Projekte im Bereich der kulturellen Bildung sowie Vorhaben von Einzelmusiker:innen oder Bands sind von der Förderung in den Programmen Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung ausgeschlossen.

Beantragte Projekte in den Programmen Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung sollen darüber hinaus den Förderschwerpunkten des Musicboards entsprechen. Das meint, dass eingereichte Projekte die soziale und kulturelle Diversität der Berliner Musikszene abbilden und eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent weiblichen*, nicht-binären oder queeren Künstler:innen sicherstellen. Neben der aktiven Einbindung von Frauen*, nicht-binären sowie queeren Personen, BIPoCs und Menschen mit Behinderung in Line-Up und Projektteam, werden Antragsteller:innen nach UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin dazu aufgefordert Projekte zu entwickeln, die Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigen. Geförderte Projekte müssen mindestens zur Hälfte der Veranstaltung barrierefrei konzipiert sein (bei Einzelveranstaltungen mindestens Hauptort oder -bühne) und die gezielte Ansprache von Menschen mit Behinderung umfassen.

Die Stipendien & Residenzen des Musicboards werden aufgrund besonderer kreativer Leistungen sowie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens vergeben.

Das Stipendium im Programm Supporttourförderung setzt voraus, dass das beantragte Supporttourvorhaben zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits fest für die Zukunft geplant ist, sich jedoch noch nicht in der Umsetzung befindet. Es muss bis zum Ende des Jahres der Förderung abgeschlossen sein und ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können. Die Förderung kann einmal pro Jahr und maximal zwei Jahre in Folge gewährt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzelkonzerte sowie Supporttourvorhaben mit weniger als 3 beieinanderliegenden Terminen.

Das Programm Labelförderung fördert ausschließlich Teilbereiche oder einzelne Maßnahmen eines vom beantragenden Label nachweislich geplanten oder bereits partiell umgesetzten Vermarktungskonzeptes für eine:n Künstler:in oder Band. Der:die Künstler:in beziehungsweise der überwiegende Teil der Band muss nachweislich in Berlin leben. Nicht beantragt werden können Gesamtmaßnahmenpakete und die Produktion von zum Verkauf bestimmter Tonträger oder Tonaufnahmen für kommerzielles Streaming. Die geplante Maßnahme darf sich noch nicht in der Umsetzung befinden, darf ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können und muss bis zum Ende des Jahres der Förderung abgeschlossen sein. Die Förderung ist begrenzt auf eine Maßnahme derselben Künstler:in pro Jahr und maximal zweimalige Förderung pro Label pro Jahr bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 5.000 Euro.

5. Art und Umfang der Förderung, Bemessungsgrundlage

Die Förderung in den Programmen Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez und Festivalförderung wird durch die Musicboard Berlin GmbH projektbezogen in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung vergeben. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung dienen alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben. Das heißt, Eigenmittel bzw. Drittmittel sind vor Verwendung der Fördermittel in voller Höhe zu verbrauchen. Erst danach dürfen die Fördermittel verwendet werden. Deshalb wirken sich Einsparungen in voller Höhe zu Gunsten der öffentlichen Geldgeber aus. Lediglich für das Förderprogramm Labelförderung wird die Förderung in der Regel als Festbetrag vergeben. Bei den zugewendeten Mitteln handelt es sich um einen Zuschuss. Die Fördergelder in den Programmen Stipendien & Residenzen sowie Supporttourförderung werden als Stipendium vergeben und sind daher von den folgenden Erläuterungen in 5.1 bis einschließlich 5.6 ausgeschlossen. Sowohl für die Stipendien als auch die Supporttourförderung muss als Bemessungsgrundlage eine einfache Auflistung der für das geplante Vorhaben im Projektzeitraum anfallenden Ausgaben eingereicht werden, im Programm Supporttourförderung gewährt die Musicboard Berlin GmbH Förderung von bis zu 3.500 Euro pro Tour.

5.1 Förderfähige Ausgaben/Bemessungsgrundlage

Nur projektbezogene Sach- und Personal- und Honorarausgaben innerhalb des Projektzeitraums sind förderfähig.

5.2 Finanzierungsplan

In dem Antragsformular muss ein Finanzierungsplan ausgefüllt werden, der die Gesamtfinanzierung des Projektes darstellt. Es sind nur Geldflüsse anzugeben (d.h. Posten, für die tatsächliches Geld ausgegeben wird). Eigene und sonstige Leistungen, wie z.B. ein Ehrenamt oder Sachleistungen wie bereitgestellte Räume, gehören nicht in den Finanzierungsplan. Derartige Leistungen können an der entsprechenden Stelle als sogenannte Eigenleistung erläutert werden.

5.3 Personalausgaben

Personalausgaben sind nur förderfähig, wenn sie für das bewilligte Projekt entstehen. Sie sind im Finanzierungsplan anzugeben. Honorar- bzw. Werkverträge sind grundsätzlich schriftlich abzuschließen und sollen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift beider Vertragspartner:innen,
  • Tätigkeitszeitraum (von ... bis ... / am ...),
  • Funktion/Aufgabe/Leistungsbeschreibung,
  • steuerrechtliche Aussage (z.B. wer führt Steuern ab).

Sind Mitarbeiter:innen nur stundenweise für das Projekt abgeordnet, ist eine Abordnungserklärung – unterzeichnet von dem:der Vorgesetzten und dem:der Mitarbeiter:in – sowie ein Nachweis über die erbrachten Stunden einzureichen.

Eine nachträgliche Erhöhung des Honorars ist ohne vorheriges Einverständnis der Musicboard Berlin GmbH nicht förderfähig. Es gilt außerdem das Besserstellungsverbot: Werden die Gesamtausgaben des:der Förderempfänger:in überwiegend aus Förderungen der öffentlichen Hand bestritten, dürfen Beschäftigte finanziell nicht bessergestellt werden als vergleichbare Dienstkräfte im unmittelbaren Landesdienst Berlins.

5.4 Bewirtungsausgaben

Bewirtungsausgaben von Gäst:innen können nur in angemessener Höhe (mittlere Preisklasse) und nur bei schriftlicher Angabe des Ortes, des Datums, des Grundes der Bewirtung sowie der Vorlage einer Liste der Teilnehmer:innen anerkannt werden.

5.5 Reiseausgaben

Anfallende Ausgaben für Reisen (Fahrtausgaben, Tage- und Übernachtungsgeld, Verpflegungsausgaben) sind nur nach den Bestimmungen des aktuellen Bundesreisekostengesetzes förderungsfähig. Wegen des Besserstellungsverbots (s. Nr. 1.3 ANBest-P) sind Reisekosten nur in dem Umfang förderungsfähig, den das Bundesreisekostengesetz vorgibt.

5.6 Nicht-förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten, die unabhängig vom geförderten Projekt entstehen, z.B. Mieten
  • Bewirtungskosten für Mitarbeiter:innen und sonstige beauftragte Personen (Dozent:innen, Referent:innen usw.) bei Teambesprechungen sowie Betriebsfeiern o.ä.
  • Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten1)
  • Fahrten von Projektorganisator:innen vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück
  • Kosten für freiwillige Versicherungen, wie z.B. Reiserücktritts- und Reisehaftpflicht- oder Auslands-krankenversicherungen
  • Mitgliedsbeiträge
  • Mahngebühren, Verzugszinsen, Vertragsstrafen
  • Nicht genutzte Skontoabzüge
  • Pauschale Rechnungen ohne genaue Angaben (zum Beispiel: Datum, Art der Leistung)
  • Grundgebühren für Festnetzanschlüsse (Ausnahme ist ein projektbezogener Anschluss)
  • Grundgebühren für Mobilfunkverträge
  • Steuerberatungskosten sind nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen förderungsfähig
  • Kosten von Wirtschaftsprüfern bei nicht bestehender Prüfungspflicht

6. Sonstige Förderbestimmungen

Siehe 2. Gegenstand der Förderung zu den jeweiligen Programmen und 4. Fördervoraussetzungen.

Bei der Öffentlichkeitsarbeit (Social Media, Flyer, Plakate, Pressemitteilungen, Pressekonferenzen etc.) für das geförderte Projekt muss in ausreichendem Maße auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH hingewiesen werden (z.B. durch Logoeinbindung). Die notwendigen Informationen und Dateien sind der Webseite der Musicboard Berlin GmbH zu entnehmen.

Bei der Antragsstellung müssen zu erreichende Ziele** festgelegt werden. Förderschwerpunkte sind insbesondere:

  • Förderung von Berliner Künstler:innen
  • Förderung von Frauen*, nicht-binären sowie queeren Personen in Line-Up und Projektteam
  • Förderung von BIPoC-Künstler:innen
  • Förderung von Künstler:innen mit Behinderung
  • Besucher:innenzahlen

** Diversitätsmerkmale werden im Ermessen der Projektverantwortlichen erhoben. Sie dienen dem Musicboard zur Evaluation und werden nicht personengebunden gespeichert und verarbeitet.

Sofern es sich bei der Förderung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.

7. Verfahren

7.1 Antragsverfahren

Förderungsanträge können zu den folgenden Fristen eingereicht werden:

Festivalförderung: 1. November für Festivals im Folgejahr

Karrieresprungbrett Berlin: 1. November (für Projekte im Folgejahr) und 1. April

Pop im Kiez: 1. November (für Projekte im Folgejahr) und 1. April

Stipendien und Residenzen: 1. März und 1. Juni (pro Frist ausgewählte Residenzen, am 1. Juni nur Residenzen)

Labelförderung: 15. Februar, 15. Mai und 15. August

Supporttourförderung: fortlaufend bis 30. November. Anträge werden in dieser Zeit fortlaufend bearbeitet.

Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragstool der Musicboard Berlin GmbH . Zusätzlich zum ausgefüllten Online-Antragsformular, können weitere für die Bewerbung erforderliche Dokumente innerhalb des Antragstools als Datei hochgeladen werden. Den Call for Concepts der einzelnen Förderprogramme auf der Musicboard Berlin Webseite sind alle erforderlichen Angaben und Dokumente zu entnehmen.

7.2 Bewilligungsverfahren

Die eingereichten Förderanträge werden durch die Musicboard Berlin GmbH formal geprüft sowie durch eine Jury gesichtet, beurteilt und zur Förderung empfohlen. Gegebenenfalls wird weitere fachliche Beratung hinzugezogen. Nach Juryentscheidung werden die Antragsteller:innen informiert. Im Falle einer Förderempfehlung werden die Anträge bewilligt.

7.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Für die Fördermittel der Projektförderungen muss ein separates Projektkonto eingerichtet werden. Fördermittel werden in der Regel in Raten ausgezahlt. Beim Auszahlungsmodus kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Es besteht die Möglichkeit, vorab Ratenzahlungen zu vereinbaren in der Höhe wie sie jeweils in zwei Monaten benötigt und verbraucht werden, oder die gesamte Fördersumme wird auf einmal ausgezahlt, wenn sie innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen verbraucht wird.

Fördermittel dürfen nur dann angefordert werden, wenn sie in den folgenden zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden. D.h. von der Auszahlung bis zur Zahlung dürfen nur maximal zwei Monate verstreichen. Eigenmittel bzw. Drittmittel sind vor Verwendung der Fördermittel in voller Höhe zu verbrauchen. Erst danach dürfen die Fördermittel verwendet werden. Genehmigte Finanzierungspläne sind verbindlich. Soll von den Hauptpositionen um mehr als 20% abgewichen werden (sowohl mehr als auch weniger), muss vorher bei der Musicboard Berlin GmbH schriftlich und rechtzeitig das Einverständnis eingeholt werden. Absehbare Abweichungen vom Finanzierungsplan oder andere Gründe, die ein Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Förderzwecks in Frage stellen, sind der Musicboard Berlin GmbH ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Es besteht eine Mitteilungspflicht.

Überschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.

7.4 Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis bzw. Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, den Beleglisten mit entsprechenden Originalbelegen (d.h. Einnahme- und Ausgabebelege), sowie den Kontoauszügen, einem Pressespiegel und Belegexemplaren. Verträge sowie alle sonstigen mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahrt werden. Aus anderen Vorschriften kann sich eine längere Aufbewahrungsfrist ergeben.

In dem zahlenmäßigen Nachweis sind alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen nach Arten getrennt – entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes – auszuweisen. Ihm ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der jeweils getrennt voneinander die Einzahlungen und die Auszahlungen in zeitlicher Reihenfolge nach Rechnungsdatum aufgelistet sind (sog. Belegliste). Die genauen Anforderungen erhalten Sie mit dem Fördervertrag. Die Belege sind mit laufenden Nummern zu versehen, die sich in den Kontoauszügen wiederfinden sollten.

Zur Erfolgskontrolle ist im Verwendungsnachweis insbesondere auf die erfüllten Kriterien des jeweiligen Förderprogramms, bei Karrieresprungbrett Berlin z.B. die Förderung des Popmusik-Nachwuchses und auf die selbst gesetzten Ziele des Projekts einzugehen, s. auch 6. Sonstige Förderbestimmungen.

7.5 Zu beachtende Vorschriften

Die Förderung wird in Form eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der Musicboard Berlin GmbH und dem:der Förderempfänger:in ausgereicht, s. auch Nr. 12.6. AV zu 44 LHO (Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung). Es gelten die für die Förderung maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung und die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P). Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH oder das Land Berlin besteht nicht. Aus der Gewährung einer Förderung kann nicht auf eine künftige Förderung, insbesondere auch nicht im bisherigen Umfang, geschlossen werden. Dieses Finanzierungsrisiko ist von dem:der Förderempfänger:in bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu beachten. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann hierfür nicht geltend gemacht werden.

8. Geltungsdauer

Diese Förderhinweise treten am 01.01.2023 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2023. Eine Verlängerung wird angestrebt.

                        

1) Alkohol, Zigaretten und andere Genussmittel sind für die Projektdurchführung nicht notwendig und deshalb nicht förderungsfähig. Derartige Ausgaben müssen über Sponsoren finanziert werden, die ihre Mittel dafür zweckgebunden zur Verfügung stellen. Ist dies dokumentiert, kürzen sich die zweckgebundenen Einnahmen und Ausgaben im zahlenmäßigen Nachweis um den gleichen Betrag, so dass es zu keiner Verringerung der Fördermittel kommen kann.

 

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