Förderprogramm

Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Ansprechpunkt:

Landesdenkmalamt Berlin

Klosterstraße 47

10179 Berlin

Tel: +49 30 90259-3600

Fax: +49 30 90259-3700

Landesdenkmalamt Berlin

Weiterführende Links:
Landesdenkmalamt Berlin – Service

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.

Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.

Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • sonstige dinglich Berechtigte sowie
  • Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige

von Denkmalen.

Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden.
  • Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
  • Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse (Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen)
Vom: 01.03.2024
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Amtsblatt für Berlin Nr. 30 vom 19.07.2024, S. 2065

Weblink zum Download der Rechtsgrundlage

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