Richtlinie
Merkblatt DIGITALE FILM-PRODUKTION
in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de)
[Vom 1. März 2021]
Das Medienboard fördert im Rahmen der „DIGITALEN FILM-PRODUKTION“ die digitale Herstellung von qualitativ hochwertigen, programmfüllenden Spiel-oder Animationsfilmen und seriellen Formaten, wenn sie eine internationale Auswertung erwarten lassen und/oder im besonderen Interesse des Produktionsstandortes Berlin-Brandenburg liegen.
Allgemeine Grundsätze
1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Maßnahme nicht begonnen worden sein. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
2. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss und beträgt maximal 20% der in Berlin oder Brandenburg anfallenden Herstellungskosten, maximal jedoch 500.000 EUR1).
3. Die anerkennbaren Herstellungskosten in Berlin-Brandenburg müssen mindestens 500.000 EUR betragen.
4. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
5. Bei geförderten Projekten soll in branchenüblicher Weise durch Verwendung des Logos (Wort-Bild-Marke) des Medienboards auf dessen Mitfinanzierung hingewiesen werden. Das Logo ist unter www.medienboard.de abrufbar.
6. Antragsteller/innen sollen dem Medienboard das geförderte Werk auf zwei archivfähigen Datenträgern, z.B. Blu-Ray-Disc oder DVD in Original- und ggf. in Synchronfassung überlassen.
Antragstellung
1. Antragsberechtigt sind in Ergänzung zu 2.2.1, 2.6.4 i.V.m 2.5.2 Satz 1 der Medienboard Förderrichtlinie ausführende Produzent/innen, die eine Spezialisierung auf und ausreichende Erfahrung mit Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich nachweisen und einen Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die kreative Eigenständigkeit und Eigenleistung sowie kreative Expertise der ausführenden Produzent/innen. Sofern die Produktion von mehreren ausführenden Produzent/innen erbracht werden, können diese auch gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Der Antrag kann dann jedoch nur von einer/einem einzelnen bevollmächtigten ausführenden Produzent/in für die Gemeinschaft gestellt werden. Diese/Dieser haftet für alle Ansprüche des Medienboards gegen einzelne oder die Gemeinschaft, die sich aus dem Zuschussvertrag ergeben.
2. Die schriftliche Antragsstellung kann jederzeit unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars (online) erfolgen. Im Vorfeld ist ein Antragsgespräch erforderlich. Nach dem Antragsgespräch wird gegebenenfalls das elektronische Antragsformular über einen Link freigeschaltet. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen sind auf der Homepage des Medienboard zu finden.
3. Der Antrag soll insbesondere Folgendes enthalten:
- Detaillierte Projektbeschreibung und Umsetzungskonzept
- Detaillierte Inhaltsangabe
- Detaillierte Kalkulation der auszuführenden Dienstleistungen mit ausgewiesenem Regionaleffekt
- Finanzierungsplan der auszuführenden Dienstleistungen
- Nachweis des Angebots
- Stab- (und Besetzungs-)liste
- Producer‘s Notes,
- Aussagekräftige Visualisierungshilfen
- Eine Kopie des Handelsregisterauszugs mit Gesellschafterliste bzw. ein GbR-Vertrag oder eine Gewerbeanmeldung
- Jahresabschlüsse (ggf. BWAs) der vorhergehenden 3 Jahre
4. Das Medienboard entscheidet nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen zeitnah über eine Förderung des Projekts.
Finanzierung
1. Die Förderung beträgt maximal 20% der anerkannten Herstellungskosten in Berlin-Brandenburg, maximal jedoch 500.000 EUR. Insoweit wird auf den durch Antragsteller/innen zu verantwortenden Anteil der Gesamtherstellungskosten abgestellt.2)
2. Antragsteller/innen sollen einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung erbringen, der in der Regel 50% beträgt.
3. Für die Berechnung der Fördermittel und der förderfähigen Kosten werden die Beträge vor Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen (Netto-Prinzip).
Kalkulation
1. Die Kosten der digitalen Film-Produktion sind nach branchenüblichen Standards zu kalkulieren.
2. Die Kosten der digitalen Produktion sind der herkömmlichen Produktion gleichgestellt. Der digitale Drehtag ist dem Drehtag gleichgestellt.
3. Die Herstellungskosten der digitalen Produktion dürfen nur einmal gefördert werden. Sofern und soweit die Kosten der digitalen Produktion bereits im Rahmen der MBB-Produktionsförderung berücksichtigt wurden, sind sie nicht im Rahmen des Förderprogramms DIGITALE FILM-PRODUKTION förderbar.
4. Der Regionaleffekt muss im branchenüblichen Kalkulationsschema detailliert in EURO in jeder Position der Gesamtkosten ausgewiesen werden.
5. Weiterhin muss eine Bearbeitungsgebühr der ILB von 3% (maximal jedoch 30.000 EUR) der Fördersumme kalkuliert werden. Die Gebühr ist Teil der förderfähigen Herstellungskosten und des Regionaleffekts und wird mit Auszahlung der ersten Rate einbehalten.
Auszahlung
Die Förderung wird in der Regel in 2 Raten entsprechend des nachgewiesenen Projektfortschritts ausgezahlt. Die Einzelheiten regelt der Zuschussvertrag.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Fertigstellung bei der ILB einzureichen (siehe Merkblatt zur Vorlage der Unterlagen für die Schlusskosten-Prüfung).
1) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung höher ausfallen, wenn in Brandenburg ein weit überdurchschnittlicher filmwirtschaftlicher Effekt bewirkt wird.
2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung höher ausfallen, wenn in Brandenburg ein weit überdurchschnittlicher filmwirtschaftlicher Effekt bewirkt wird.