Richtlinie
Was ist die Berliner Weiterbildungsprämie in der Kurzarbeit?
Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen
Viele Unternehmen beantragen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für ihre Beschäftigten das Kurzarbeitergeld (KUG), um Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten und anschließend weiterhin auf Fachkräfte zurückgreifen zu können.
Die Erfahrungen vergangener Krisen haben gezeigt: Zeiten von Kurzarbeit stellen eine besondere Herausforderung für Unternehmen und Beschäftigte dar. Überall dort, wo diese Zeiten zu einer Weiterbildung der Beschäftigten genutzt wurden, erwies sich dieser Schritt als Erfolgsfaktor – für die Beschäftigten mit einem sicherer gewordenen Arbeitsplatz, für die Unternehmen mit einem Gewinn an Produktivität.
Ziel der Berliner Weiterbildungsprämie
Mit der vom Land Berlin geförderten Berliner Weiterbildungsprämie soll die Motivation der Beschäftigten gestärkt werden, während der Kurzarbeit eine Weiterbildung in Angriff zu nehmen.
Dieser direkte finanzielle Anreiz für die Beschäftigten ergänzt die bisher vom Bund für Betriebe und Beschäftigte umgesetzten Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld.
Welche Weiterbildungen erfüllen die Kriterien?
Weiterbildungen, die für Beschäftigte im Leistungsbezug des Kurzarbeitergeldes bzw. für deren Arbeitgebende von der Agentur für Arbeit im Rahmen des § 106a Abs. 2 SGB III gefördert werden.
Die Möglichkeiten dieser Förderung von Weiterbildungen können direkt zwischen Unternehmen und der zuständigen Arbeitsagentur geklärt werden. Auch ein direkter Kontakt der KUG-Leistungsbeziehenden mit der für sie zuständigen Arbeitsagentur ist möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Berliner Weiterbildungsprämie kann nur von im KUG-Leistungsbezug befindlichen Personen mit Erstwohnsitz im Land Berlin beantragt werden.
Leistungsbeziehende von Transfer-Kurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) sind nicht antragsberechtigt.
Für welchen Zeitraum kann die Berliner Weiterbildungsprämie beantragt werden?
Die Berliner Weiterbildungsprämie wird nur für den Zeitraum (Tage) gewährt, in dem während des Bezugs von Kurzarbeitergeld an einer Weiterbildung teilgenommen wird.
Als Weiterbildungstage zählen dabei Tage, an denen die Weiterbildung im Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten stattfindet.
Wird die Weiterbildung an Tagen fortgeführt, an denen der KUG-Leistungsbezug unterbrochen oder bereits wieder beendet ist, erfolgt für diese Tage keine Prämierung.
Wie hoch ist die Prämie?
Als Berliner Weiterbildungsprämie werden 250 Euro pro Monat gewährt, wenn an allen Arbeitstagen des Monats eine Weiterbildung erfolgt. Für kürzere oder längere Zeiträume wird die Prämie pro Tag mit 12,50 Euro berechnet.
Wird die Prämie auf das Kurzarbeitergeld angerechnet?
Nein, als zweckgebundene Prämie wird sie nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dennoch muss die Berliner Weiterbildungsprämie von den geförderten Personen in den Steuererklärungen angegeben werden.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Anträge auf Förderung nach der Berliner Weiterbildungsprämie müssen gestellt werden, bevor eine verbindliche kostenpflichtige Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt.
Eine rückwirkende Förderung für Weiterbildungstage, für die erst später eine Förderung beantragt wird, ist nicht möglich.
Wo kann die Prämie beantragt werden?
Anträge können mit einem dafür bereitstehenden Antragsformular direkt beim arbeitsmarktpolitischen Dienstleister des Landes Berlin, der zgs consult GmbH, beantragt werden.
Nach Beendigung der Weiterbildung ist ein taggenauer Teilnahmenachweis zu erbringen. Auch der Bezug des Kurzarbeitergeldes während des Zeitraums der Weiterbildung ist zu belegen, z.B. durch einen Lohn- und Gehaltsnachweis.
Wer hilft bei der Beantragung?
Bei Fragen rund um die Beantragung der Berliner Weiterbildungsprämie steht Ihnen der arbeitsmarktpolitische Dienstleister des Landes Berlin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt zgs consult GmbH
zgs consult GmbH
Bernburger Str. 27
10963 Berlin
Tel.: (030) 28409-284
E-Mail: b.kirmse@zgs-consult.de oder h.rechner@zgs-consult.de
www.zgs-consult.de
Kontakt SenIAS
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung, Referat II C
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Stichwort Berliner Weiterbildungsprämie
Tel.: (030) 9028-1464
E-Mail: weiterbildungspraemie@senias.berlin.de
Kontakt Arbeitgeber-Service
Zu Fragen der Weiterbildung während der Kurzarbeit steht Berliner Unternehmen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Kontakt: 0800-555520
Montag – Freitag, 8–18 Uhr (gebührenfrei)