Richtlinie
Berlin Start
– Merkblatt –
Stand: 9. Juni 2023
Berlin Start fördert Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf bis 1,5 Mio. Euro. Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des KMU-Fonds werden nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) im Hausbankverfahren vergeben.
Wer kann Anträge stellen?
- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, deren Gründungszeitpunkt höchstens sieben Jahre vor Antragstellung liegt. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU-Kommission handeln.
Was wird finanziert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist
- Vorhaben bis zu sieben Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)
Im Rahmen der förderfähigen Vorhaben werden folgende Kosten finanziert:
- Investitionskosten
- Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers
- Übernahmepreis
- Betriebsmittelbedarf
Es werden Vorhaben in Berlin gefördert.
Wie wird finanziert?
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent
- Darlehensmindestbetrag: 5.000 Euro
- Darlehenshöchstbetrag: 1.500.000 Euro
- Laufzeit: 6-10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, Festzins für die gesamte Laufzeit.
- Auszahlung: 100 Prozent
- Zinskosten: Der Nominalzins und Effektivzins wird von der IBB vorgegeben und wird in der
Konditionsübersicht der IBB ausgewiesen. - Bürgschaftskosten: Bearbeitungsgebühr von z. Z. 1,5 % des beantragten Kreditbetrages - mind. 250 EUR - sowie laufende Bürgschaftsprovision von z. Z. 1,75 % p.a. des Kreditbetrages. Die Kosten für die Bürgschaft sind an die BBB zu entrichten.
- Bereitstellungsprovision für Beträge, die nicht nach 2 Bankarbeitstagen und 3 Monaten nach Zusagedatum abgerufen werden.
- Sicherheiten: Neben der Bürgschaft der BBB (bis zu 80 Prozent) bankübliche Besicherung, soweit möglich.
- Bei dem Darlehen kann es sich um eine „De-minimis“-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission handeln.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination von Berlin Start mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antragsteller stellt den Antrag – auch für die Bürgschaft der BBB – auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei seiner Hausbank. Der Antrag wird über die Hausbank an die BBB weitergeleitet. Antragsformulare liegen den Hausbanken vor oder können unter https://www.ibb.de heruntergeladen werden. Mit dem Antragsformular müssen eingereicht werden:
- Darstellung des Vorhabens bzw. Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan (einschließlich Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite)
- Übernahme-/Kaufvertrag
- Mietverträge bzw. Pachtverträge
- Rentabilitätsvorschau
- Lebensläufe und Selbstauskünfte der Kreditnehmer/Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag
- Übersicht über bestehende Kreditverbindlichkeiten (einschl. Konditionen und Sicherheiten)
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft
IBB und BBB entscheiden in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen über die Anträge.
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. (0 30) 21 25-47 47
Fax (0 30) 21 25-33 22
Internet: https://www.ibb.de