Richtlinie
Berlin Kapital
– Merkblatt –
Stand: 1. Juni 2017
1. Ziele
Mit Berlin Kapital aus dem KMU-Fonds soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – vorwiegend aus den Berliner Clustern und Zukunftsfeldern – aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Mezzanine-Kapital zur Verbesserung ihrer Kapitalstruktur mit dem Ziel der Stärkung des Standortes Berlin zur Verfügung gestellt werden.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind KMU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH, GmbH & Co. KG (1), KGaA, AG, inkl. Mischformen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Unternehmen müssen i.d.R. mindestens seit drei Jahren bestehen sowie über eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial verfügen und langfristig rentabel arbeiten. Es werden ausschließlich Vorhaben in Berlin finanziert.
Ausgeschlossen sind die Um- bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben, Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition in den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfe sowie Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak.
3. Finanzierung
Mit Berlin Kapital werden mezzanine und fremdkapitalähnliche Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR bereitgestellt. In der Regel ist eine Kofinanzierung durch ein Bankdarlehen erforderlich. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung.
Die Finanzierung wird für definierte Vorhaben im Rahmen einer Unternehmensgründung, Unternehmenserweiterung oder zur Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen können finanziert werden, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Vertragspartnern erfolgt.
Stille Beteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigenkapitalcharakter. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen marktüblichen Konditionen werden individuell vereinbart.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Finanzierung besteht nicht.
4. Antragstellung
Die Beantragung von Berlin Kapital aus Mitteln des KMU-Fonds erfolgt bei der IBB. Diesem sind ein plausibler Geschäftsplan sowie folgende Unterlagen beizufügen:
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aktueller Handelsregisterauszug
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aktueller Gesellschaftsvertrag
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aktuelle Gesellschafterliste
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Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (ggf. einschließlich verbundener Unternehmen)
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aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung nebst Summen- und Saldenliste
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Ertragsvorschau für das laufende Jahr
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Angaben über den aktuellen Auftragsbestand (inkl. Volumen und zeitliche Reichweite)
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Auflistung der Darlehens- und Leasingverträge zu allen valutierenden Krediten (inkl. Übersicht über alle valutierenden Darlehen)
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Datenschutzerklärung
Der Antrag ist zu stellen an:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: (0 30) 21 25-47 47
Telefax: (0 30) 21 25-33 22
http://www.ibb.de
Bankvertretern und Beteiligungsgesellschaften steht zusätzlich unser Fondsmanagement unter Tel.: (0 30) 21 25-33 72 als Ansprechpartner zur Verfügung.
(1) GmbH & Co.KG gelten im Sinne der Regularien als Kapitalgesellschaften