Förderprogramm

Berlin Infra

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210

10719 Berlin

Weiterführende Links:
Berlin Infra

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert Investitionen in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen im Allgemeinen im Konsortium mit Partnerbanken.

Die überwiegend gewährten Tilgungsdarlehen betragen bis zu EUR 100 Millionen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt Berlin Infra

Stand: 10.03.2014

1. Ziele

Berlin Infra fördert öffentliche Unternehmen und die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlins i.d.R. im Konsortium mit Partnerbanken.

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

3. Gegenstand der Finanzierung

Das Darlehen kann für mittelbare und unmittelbare Investitionen (auch Anschluss- und Umfinanzierungen) in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins verwendet werden, z.B.:

  • Ver- und Entsorgung
  • Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
  • Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
  • Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
  • Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
  • IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
  • kommunale Wohnungswirtschaft

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

4. Darlehenskonditionen

Die Darlehensgewährung erfolgt durch die Geschäftsbank. In Ausnahmefällen können die Finanzierungen auch von der IBB alleine realisiert werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie z. B. der KfW ist möglich.

Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:

Darlehensart: überwiegend Tilgungsdarlehen (keine Derivate, keine Barausschüttungen oder Finanzierungen von Kapitalherabsetzungen)

Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR (darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landes)

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

Laufzeit: bis zu 30 Jahre

Verzinsung: i.d.R. Festzinssatz max. 10 Jahre

Tilgung: in der Regel in gleich bleibenden Raten, z. B. vierteljährlich, halbjährlich, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, vorzeitige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Sicherheiten: banküblich

Bereitstellungsprovision: i.d.R. monatlich 0,25%, falls Abruf nach 1 Monat nicht erfolgt

 

 

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