Förderprogramm

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Alexanderstrasse 7

10178 Berlin

Weiterführende Links:
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität BENE 2-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 6 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die durch die Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad-und Fußverkehr) zur Wende hin zu einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität beitragen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • verkehrliche Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und nachhaltige Wirtschaftsverkehrskonzepte (zum Beispiel lokale Konzepte für Lieferverkehre, zu Nullemissionszonen und Investitionen in deren Umsetzung),
  • bessere Vernetzung und Attraktivitätssteigerung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV sowie Fußverkehr, die bauliche Optimierung von Umsteigemöglichkeiten,
  • Verbesserung der Radinfrastruktur sowie des Fußverkehrs auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes zum Beispiel durch Ausbau der Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser, fußgängerfreundliche Platzgestaltung, Verkehrsberuhigung, Querungsmöglichkeiten und investive Maßnahmen zur Schulwegsicherheit,
  • weiterer Ausbau des ÖPNV und eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierung von Umsteigezeiten sowie Sicherstellung von barrierefreier Nutzung,
  • Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben. Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen werden ab EUR 30.000 förderfähiger Gesamtkosten gefördert.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich im Windhundverfahren, für den Fördergegenstand „Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen“ werden Förderaufrufe veröffentlicht.

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