Förderprogramm

Landesprogramm Kitaausbau

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Ansprechpunkt:

GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH

Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm“

Stargarder Straße 8

10437 Berlin

Weiterführende Links:
Fördermittelmanagement „Auf die Plätze, Kitas, los!“ - Landesprogramm Kita-Ausbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Ihre Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur und für die Kindertagesbetreuung durch Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Starthilfe: Schaffung neuer Kita-Plätze (Ausbau-/Umbaumaßnahmen, für mit einer Platzerweiterung zusammenhängenden Renovierung und Erstausstattung),
  • Starthilfe-Sanierung: Erhalt von Kita-Plätzen in bestehenden Einrichtungen (baulich-technische und funktionale Wiederherstellung sowie Modernisierung),
  • bauliche Maßnahmen: Schaffung von Plätzen durch Erweiterungs-/Neubauvorhaben/Umbauten sowie kitaspezifische Innenausbauten in bestehenden Einrichtungen oder in neu akquirierten Räumlichkeiten für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten,
  • Sanierungen: baulich-technische und funktionale Wiederherstellung oder Modernisierung einer Kita sowie
  • Vorhaben zur Aktivierung von bereits erlaubten Kita-Plätzen, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund von Standardunterschreitungen nicht genutzt werden können.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in den Bereichen Starthilfe und Starthilfe-Sanierung bis zu EUR 2.000 pro Platz, höchstens jedoch EUR 50.000 insgesamt,
  • für Umbauten und kitaspezifische Ausbauten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 20.000 pro Platz sowie für Erweiterungs- oder Neubauten bis zu EUR 30.000 je Platz,
  • für Sanierungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu EUR 10.000 je Platz, jedoch höchstens EUR 500.000 je Vorhaben und
  • für Aktivierungsvorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die GSE gGmbH Gesellschaft für StadtEntwicklung – Treuhänder Berlins, Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm”.

Für Vorhaben in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als der Träger der Einrichtung den Förderantrag, für Vorhaben in der Kindertagespflege das jeweilige Standortjugendamt.

Anträge für die Starthilfe und Sanierungen können Sie laufend stellen. Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können Sie jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr einreichen.

Service
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