Förderprogramm

Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Ansprechpunkt:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Fehrbelliner Platz 4

10707 Berlin

Weiterführende Links:
Stadterneuerung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Stadterneuerung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Bundes aus Mitteln der Städtebauförderung Maßnahmen zur Stadterneuerung, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung dienen.

Dabei setzt Berlin folgende Schwerpunkte:

  • In dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ geht es besonders um die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt in den Quartieren, die Integration aller Bevölkerungsgruppen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft. Quartiersmanagement, Teilhabe und Ehrenamt werden stärker unterstützt. Das Programm ersetzt das bisherige Programm „Soziale Stadt“.
  • Das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ konzentriert die Förderung auf die Anpassung, Revitalisierung, Stärkung und den Erhalt von Quartieren und Zentren. Die Maßnahmen sollen zur Aufwertung und Profilierung sowie zur Förderung der Nutzungsvielfalt in den Fördergebieten beitragen. Das Programm ersetzt die bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
  • Das Programm „Nachhaltige Erneuerung“ folgt dem bisherigen Programm „Stadtumbau“ nach und unterstützt die Bezirke dabei, städtebauliche und infrastrukturelle Anpassungen an den demographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Wandel in ihren Fördergebieten umzusetzen.

Sie erhalten die Städtebaufördermittel in den vom Senat festgelegten Fördergebieten. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Finanzierungszusage, bei Antragstellerinnen und Antragstellern außerhalb der Berliner Landesverwaltung normalerweise als Zuschuss.

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