Förderprogramm

Assistierte Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)

Förderprogramm Assistierte Reproduktion
– ZS E 23 –

Turmstraße 21

Referat ZS E, Haus A

10559 Berlin

Weiterführende Links:
Förderung Kinderwunsch

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn die Behandlungskosten für Ihren unerfüllten Kinderwunsch von den Leistungsträgern nicht übernommen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen.

Sie erhalten die Förderung für Behandlungen im 2. und 3. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten, höchstens jedoch EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Behandlungsbeginn und für jede Behandlung gesondert beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?