Förderprogramm

Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Referat S4

Winzererstr. 9

80787 München

Weiterführende Links:
Anmeldedialog zu ESF Bavaria 2021 Förderaktion 1.1: Weiterbilden für die Zukunft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmen bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel unterstützt.

Sie bekommen die Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige mit folgenden Schwerpunkten:

  • berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen (Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer),
  • Einführung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb, die Vernetzung von Unternehmen zu diesem Zweck, andere geeignete systemische Aktivitäten Ihres Unternehmens zur Qualifikation der Arbeitskräfte oder transnationale oder interregionale Zusammenarbeit zum Thema.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.

Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig.

Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

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