Förderprogramm

Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Abteilung K – Kompetenzzentrum Förderprogramme

Heinrich-Rockstroh-Straße 10

95615 Marktredwitz

Weiterführende Links:
Förderwegweiser – Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleiner regionaler Betrieb oder als Erzeugerzusammenschluss in die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine regionale Betriebe sowie Erzeugerzusammenschlüsse bei Maßnahmen, die die Verarbeitung und Vermarktung regionaler ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie regionale Kreisläufe stärken. Die Förderung umfasst Bereiche, die der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagert sind, wie beispielsweise

  • Erfassung,
  • Lagerung,
  • Schlachtung,
  • Kühlung,
  • Sortierung,
  • Verarbeitung,
  • Verpackung,
  • Etikettierung,
  • marktgerechte Aufbereitung und
  • Vermarktung.

Sie erhalten die Förderung

  • für Investitionen in den Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und/oder Vermarktungseinrichtungen einschließlich der technischen Einrichtungen oder in die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen Einrichtungen,
  • im Zusammenhang mit Investitionen für einmalige Ausgaben für Vermarktungsmaßnahmen und für Marktstudien zur Entwicklung von Konzepten zur Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Premiumstrategie,
  • für Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Qualitätsprodukten, die nach den Bestimmungen der Programme „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQ) beziehungsweise Bayerisches Bio-Siegel und/oder einer geschützten Herkunftsangabe aus Bayern förderfähig sind, einschließlich Erarbeitung von entsprechenden Vermarktungskonzepten, Marktstudien und dergleichen durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien erhalten Sie bis zu 20 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 250.000 bei Investitionen (für Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe höchstens EUR 500.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben) und EUR 50.000 bei anderen Maßnahmen,

Bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten erhalten Sie je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 250.000 beziehungsweise EUR 25.000 bei Erarbeitung von Konzepten und Studien durch Dritte.

Für Investitionen liegt die Bagatellgrenze bei EUR 25.000, für andere Vorhaben bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Fristen an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

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