Förderprogramm

Umweltstationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Förderung anerkannter Umweltstationen in Bayern Umweltstation; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen, die Sie als deren Träger ohne Zuwendungen nicht oder oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten könnten.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Bildungsangebote im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der sogenannten Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB beträgt bis zu EUR 30.000 je Umweltstation, sofern die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB IhrerUmweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag von EUR 30.000 erreicht oder überschreitet.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr an die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen werden.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?