Förderprogramm

Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Betriebskostenförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in bayerischen Kitas und in der Tagespflege qualitativ und quantitativ ausbauen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem sogenannten Ausbaufaktor.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.

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