Förderprogramm

Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Regionalförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als

  • kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 30 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
  • mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 20 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Nur in Ausnahmefällen und nur in C-Gebieten können Sie auch als größeres Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie – insbesondere Kfz-Zulieferer –, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen.
  • Ihr Transformationsvorhaben muss
    • der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder
    • auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
  • Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

„Transformation@Bayern“ (T@B)

Ausgangslage

Angesichts der zukunftsbeherrschenden Themen „Digitalisierung“, aber auch „Energiewende“ sowie „Klimaschutz“ stehen bayerische Unternehmen vor großen Herausforderungen.

Die digitale Revolution und der energie- bzw. klimapolitische Wandel werden zum einen für neue innovative Produkte und Dienstleistungen sorgen, zum anderen aber auch unserer Wirtschaft ein Umdenken bzw. eine Umorientierung tradierter Marktmechanismen abfordern.

Aufgabe

Unsere Unternehmen stehen vor der zukunftsentscheidenden Aufgabe, so rasch wie möglich auf den stetigen wirtschaftlichen Wandel zu reagieren.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist dabei das wirksamste Förderinstrument, die Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit unserer bayerischen Unternehmen gerade im ländlichen Raum nachhaltig zu unterstützen.

Dabei ist das Augenmerk besonderes auf unsere KMU gerichtet, die Hauptleistungsträger und Garant unseres Wohlstands sind.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B) zur Begleitung und Bewältigung erforderlicher Transformationsprozesse aufgelegt.

Ziel des Sonderprogramms ist es, die Entwicklung und beschleunigte Implementierung innovativer und digitaler Technologien in unseren bayerischen Unternehmen zu forcieren und finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig sollen mit Hilfe der Fördermittel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig gestärkt sowie neue Arbeitsplätze vor Ort geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.

Förderfähige Maßnahmen

Das Sonderprogramm unterstützt Transformations- und Digitalisierungsvorhaben insbesondere in unseren klein- und mittelständischen Betrieben in Bayern.

Förderfähig sind danach Investitionen – insbesondere von Unternehmen des Automotiv-Sektors – in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.

Zusätzliche Anforderungen an förderfähige Maßnahmen im Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B)

Erfüllt ein Vorhaben die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regional Förderprogramms (BRF) oder des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und zusätzlich mindestens eines der nachstehend aufgeführten Kriterien ist eine Unterstützung aus dem Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) möglich.

Kriterien für Transformationsvorhaben:

  • Entwicklung bzw. Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen.
  • Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.

Kriterien für Digitalisierungsvorhaben:

Bereich Produktion und Verfahren

  • Integration von Customer Relationship Management-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vollumfängliche Vernetzung der Enterprise Resource Planning (ERP)- und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication) – „Industrie 4.0“
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, zum Beispiel 3D-Druck
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse große Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
  • Entwicklung eines digitalen Abbilds

Bereich Produkte

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
  • Entwicklung von predictive-maintenance Anwendungen, zum Beispiel Fernwartung
  • Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
  • Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen

Bereich Strategie und Organisation

  • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)

Beihilferechtliche Fördergrundlage

  • Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) oder
  • Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach Maßgabe der BRF bzw. GRW, d.h. nach den bewährten und den Antrags- und Bewilligungsstellen bereits bekannten Regeln.

Die Förderprogramme sind auf der Website des StMWi unter folgendem Link abrufbar:

https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/

Anspruchsberechtigt

Gewerbliche Unternehmen der Industrie – insbesondere Kfz-Zulieferer –, aber auch gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Handwerk und sonstige Dienstleistungen.

Fördersätze

  • bis zu 20% für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30%)
  • bis zu 10% für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20%)

In den beihilferechtlich zulässigen Ausnahmefällen können in C-Gebieten auch große Unternehmen bis zu 10% gefördert werden.

Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich zulässigen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.

Mindestinvestitionssumme

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) wie im sonstigen Fördergebiet.

Die Fördergebietskarte ist auf der Website des StMWi unter folgendem Link abrufbar:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/2019/2019-01-30_Foerdergebiete_Regionalfoerderung__2017.pdf

 

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