Förderprogramm

Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sachgebiet K1 – Stipendiatenprogramm

Prinzregentenstraße 6

97688 Bad Kissingen

Weiterführende Links:
Stipendium für Medizinstudierende

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin.

Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden.

Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden.

Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

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