Förderprogramm

Sonderprogramm „PremiumOffensive-Tourismus“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Regionalförderung

Sonderprogramm „PremiumOffensive-Tourismus“

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung/Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen (zum Beispiel Generalsanierung). Hierzu zählen unter anderem Investitionen

  • zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) oder für die erstmalige Klassifizierung,
  • in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern,
  • in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig,
  • in besondere Gästebereiche (zum Beispiel Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume),
  • in Barrierefreiheit.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30 Prozent) und
  • bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20 Prozent).

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf („RmbH“) EUR 200.000, im sonstigen Fördergebiet EUR 500.000.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Die Adressen der zuständigen Bezirksregierungen sind im Internet abrufbar.

Quelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand April 2019; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Oktober 2023.

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