Förderprogramm

Regionale Offene Behindertenarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Regionale Offene Behindertenarbeit; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Dienst der regionalen offenen Behindertenarbeit Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern und die Bezirke fördern – von Diensten der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) durchgeführte – niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und deren Angehörige.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Ausgaben für die Beschäftigung des als erforderlich anerkannten Personals,
  • Sachausgaben sowie
  • Ausgaben für die Erstausstattung.

Sie erhalten die Förderung als Pauschale in Form eines Zuschusses.

Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für die Durchführung der Maßnahmen für Fachkräfte maximal maximal EUR 24.300 und für sonstige Fachkräfte maximal EUR 18.200. 

Die jährliche Förderpauschale der Bezirke

  • richtet sich für Personalkosten nach der jeweiligen Tarifentwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Tarifgebiet West im Bereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abzüglich der Förderpauschalen des Freistaates Bayern und zweckbestimmter Personalkostenzuschüsse Dritter,
  • beträgt für Sachkosten bis zu EUR 7.000 je bewilligte Planstelle und
  • für Erstausstattungskosten bis zu EUR 6.000 je bewilligte volle Fach- und Verwaltungskraftstelle.

Richten Sie bitte Ihren Erstantrag und den Stellenerweiterungsantrag bis spätestens zum 31.3. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Bei bereits in der Förderung befindlichen Diensten stellen Sie bitte Ihren Folgeantrag bis spätestens zum 15.11. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

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