Förderprogramm

Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Mildred-Scheel-Straße 4

92224 Amberg

Weiterführende Links:
Pflegestipendium

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.

Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich.

Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Semesterbeginn für das kommende Semester an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

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