Förderprogramm

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Klimaschutz; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
  • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
  • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
  • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
  • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben

  • zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • jedoch maximal zwischen EUR 5.000 und EUR 500.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

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