Förderprogramm

Infrakredit Breitband

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

Tel: 089 21241505

Fax: 089 21242561

LfA Förderbank Bayern

Weiterführende Links:
Infrakredit Breitband

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zum Breitbandausbau für schnelles Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die LfA Förderbank Bayern gewährt Direktdarlehen an Kommunen, die eine Zuschussförderung im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)“ beziehungsweise eine Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern („Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0“) erhalten.

Sie bekommen die Förderung

  • auf Grundlage der BayGibitR zur Finanzierung
    • kommunaler Zuschüsse an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie
    • Ihrer Kosten für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell),
  • auf Grundlage der KofGibitR 2.0 für Ausgaben an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie zur Realisierung eines Betreibermodells.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen 

  • ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,
  • unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent

Ihrer förderfähigen Investitionskosten.

Das Darlehen kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der jeweiligen Bezirksregierung als förderfähig anerkannten Aufwendungen der Gemeinde und der staatlichen Zuwendung gewährt werden.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?