Förderprogramm

Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet Soziales und Jugend

Promenade 27

91522 Ansbach

Weiterführende Links:
Frauenhäuser; Beantragung einer Zuwendung Fachberatungsstellen; Beantragung einer Zuwendung Interventionsstellen; Beantragung einer Zuwendung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Hilfeangebote für Frauen und Kinder bereitstellen, die in ihrem Umfeld häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind.

Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind:

  • Frauenhäuser,
  • Fachberatungsstellen (Notrufe) sowie
  • Interventionsstellen, die an ein staatlich gefördertes Frauenhaus oder an eine staatlich geförderte Fachberatungsstelle angegliedert sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.

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