Förderprogramm

Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi Netzwerk frühe Kindheit)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes.

Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 16.500 pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

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