Kurztext
Wenn Sie eine Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt die Familienpflege, die Angehörigenarbeit und Pflegestützpunkte im Bayerischen Netzwerk Pflege.
In der Familienpflege erhalten Sie die Förderung für Aufwendungen in Ihrer Familienpflegestation. Dies sind vor allem
- der Einsatz von qualifizierten Fachkräften,
- die regionale Vernetzung,
- die Vorhaltung,
- die Einsatzleitung und
- die Supervision/Praxisberatung.
Bei Fachstellen für pflegende Angehörige erhalten Sie die Förderung vor allem für
- psychosoziale, auch längerfristige Begleitung von pflegenden Angehörigen und allen nicht erwerbsmäßigen Betreuungs- und Pflegepersonen,
- Information, Beratung und Begleitung, vor allem von Angehörigen von Menschen mit unterschiedlichen Demenzformen,
- Initiierung und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung im Betreuungs- und Pflegesetting (zum Beispiel Angehörigengruppen (auch online-live-basiert), ehrenamtlichen Helferkreisen, Betreuungsgruppen, Schulungen für pflegende Angehörige),
- Verbesserung der Zusammenarbeit von älteren pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen sowie mit allen am Betreuungs- und Pflegenetzwerk beteiligten Personen,
- Aktivierung des persönlichen Umfelds,
- Öffentlichkeitsarbeit, vor allem zum Thema Demenz.
Sie bekommen eine Förderung auch für Pflegestützpunkte, die folgende Aufgaben erfüllen:
- örtliche Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende, die Informationen zu möglichen Sozialleistungen und weiteren Hilfsangeboten sowie kostenlose und neutrale Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen anbietet,
- regionale Vernetzung mit allen relevanten Akteuren und Koordination von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft
- in der Familienpflege jährlich maximal EUR 7.800,
- in der Angehörigenarbeit jährlich maximal EUR 24.000,
- in einem Pflegestützpunkt jährlich maximal EUR 20.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis spätestens 31.12. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).