Förderprogramm

Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF (EMFAF-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Abteilung K – Kompetenzzentrum Förderprogramme

Heinrich-Rockstroh-Straße 10

95615 Marktredwitz

Weiterführende Links:
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) iBALIS – Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei.

Sie erhalten die Förderung unter anderem

  • in der Binnenfischerei für Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von emissionsarmen Bootsmotoren, in die Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur (beispielsweise Anlandestellen), zur Diversifizierung, zur Verbesserung der Gesundheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen an Bord und in die Überwachung und Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik,
  • in der Aquakultur für Investitionen in die Produktionssteigerung und Modernisierung bestehender oder für den Bau neuer Aquakulturanlagen, zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes und Anpassung an den Klimawandel, zur Diversifizierung, in die Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft sowie für Forschungs- und Pilotvorhaben zur Förderung des ganzen Aquakultursektors.

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
  • nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten sowie
  • technische Hilfe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller zwischen bis zu 25 und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 400.000 je Antragstellerin und Antragsteller. Diese Obergrenze können Sie im EMFAF-Programm höchstens einmal ausschöpfen.

Die förderfähige Investitionssumme muss

  • normalerweise mindestens EUR 3.000,
  • bei präventiven Abwehrmaßnahmen gegen Fischotter mindestens EUR 1.500 und
  • bei Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft EUR 200,00 je Jahr

betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme online über das iBALIS-Portal an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

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