Förderprogramm

Förderung digitaler Spiele

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Digitalisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Ansprechpunkt:

FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Gesellschaft zur Förderung der Medien in Bayern

Sonnenstraße 21

80331 München

Weiterführende Links:
Gamesförderung FFF Bayern – Online-Antragsportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie hochwertige und gewaltfreie digitale Spiele entwickeln und produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Entwicklung

  • qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und
  • innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter.

Sie erhalten die Förderung für folgende Entstehungsphasen:

  • Konzeptentwicklung,
  • Prototypentwicklung,
  • Produktion.

Sie bekommen die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens

  • als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen,
  • als bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oder
  • als Zuschuss.

Für die Förderung gelten folgende Höchstsummen:

  • Konzeptentwicklung:
    • Nachwuchsstudios, die aus mindestens 2 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen bestehen und die bislang nicht mehr als 1 Spiel entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 20.000.
    • Erfahrene Studios, die bereits mindestens 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000.
  • Prototypentwicklung:
    • Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.
    • Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 je Vorhaben.
  • Produktion: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, jedoch maximal EUR 500.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.

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