Förderprogramm

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Hegelstraße 2

95447 Bayreuth

Weiterführende Links:
Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).

Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale.

Die Pauschale beträgt EUR 28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

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