Förderprogramm

Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung zusammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, um Handwerksbetriebe an neue Produkte, neue Produktionsverfahren, neue Formen der Kooperation und an die Erschließung neuer Märkte heranzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Sie im Rahmen von Pilotprojekten zur Praxisreife bringen.

Gefördert werden Verbundvorhaben von Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung zu folgenden Themenbereichen und Fragestellungen:

  • digitale Automatisierung und Fertigung im Handwerk sowie digitale Vernetzung von Verfahren und Dienstleistungen von Handwerksbetrieben mit Endabnehmern einschließlich Entwicklung neuer, digital gestützter Dienstleistungen und die Übertragung von Industrie-4.0-Technologien ins Handwerk, beziehungsweise Anschluss von handwerklichen Zulieferbetrieben an entsprechende Verfahren der Industrie;
  • Integration neuer Technologien sowie neuer Produktionsprozesse und -verfahren in den handwerklichen Leistungserstellungsprozess einschließlich der Anwendung neuer Materialien und der Entwicklung neuer Dienstleistungen sowie Möglichkeiten der Kooperation, der Arbeitsteilung und der Wissensvermittlung;
  • Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Schnittstellen unterschiedlicher Technologien, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme, einschließlich der Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Als hochschulgebundene Forschungseinrichtung erhalten Sie Mittelzuweisungen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze).

Die Handwerksorganisationen koordinieren die Förderanträge eines Projekts und reichen diese gebündelt an die zuständige Regierung weiter.

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