Förderprogramm

Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Abteilung K – Kompetenzzentrum Förderprogramme

Heinrich-Rockstroh-Straße 10

95615 Marktredwitz

Weiterführende Links:
Verbundberatung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer.

Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für

  • die Beratung von Einzelbetrieben zu den Themen Produktionstechnik und Ökonomik innerhalb des Betriebszweigs, Arbeitswirtschaft, Betriebszweigauswertungen oder landwirtschaftliches Bauen,
  • sonstige Beratungsleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen, die Durchführung von Workshops, Feld- und Weinbergbegehungen, den Betrieb einer Fach-Hotline oder Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau.

Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit.

Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde.

Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte.

Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700.

Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein.

Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

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