Förderprogramm

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Digitalisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Abteilung K – Kompetenzzentrum Förderprogramme

Heinrich-Rockstroh-Straße 10

95615 Marktredwitz

Weiterführende Links:
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) iBALIS – Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen:

  • Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau (Teil B),
  • digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Teil C) sowie
  • digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls (Teil D).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Sensoren und digitaler Steuerungstechnik im Pflanzenbau: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand auf maximal EUR 15.000 beziehungsweise maximal EUR 30.000 begrenzt sind;
  • bei digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand zwischen maximal EUR 25.000 und maximal EUR 100.000 begrenzt sind;
  • bei digitalen Überwachungssystemen: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf maximal EUR 15.000 je Antrag begrenzt sind.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein.

Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Teil A des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist derzeit nicht belegt.

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