Richtlinie
Merkblatt zum Förderprogramm „Werkstatt-Formate – Horizont Handwerk“ – Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit“
Stand 01/2024
Eine Maßnahme im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ zur Unterstützung des Strukturwandels im Handwerk ist die Durchführung von geförderten „Werkstatt-Formaten“. Hierbei wird der Erfahrungsaustausch von Handwerksbetrieben mit der beratenden Begleitung von Fachexperten kombiniert, um eine konkrete Strategie zur Digitalisierung, zur Transformation und zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und pilothaft in neuen Geschäftsprozessen und -modellen umzusetzen.
1. Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen
Mit der Förderung von Werkstatt-Formaten sollen kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Strategie für die Implementierung neuer Geschäftsprozesse und -modelle zur Digitalisierung, zur Transformation und zur Nachhaltigkeit durch eine Kombination von Erfahrungsaustausch, gemeinsamer Lösungserarbeitung und Beratungsexpertise modellhaft unterstützt werden. Hieraus sollen daneben geeignete Materialen für den Wissenstransfer in die Breite des Handwerks abgeleitet werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 17 und 18 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung (MFG) vom 19.12.2000 sowie als Modellvorhaben im Rahmen der Umsetzungsmaßnahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Die Zuwendung wird gewährt nach Maßgabe des § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Verwaltungsvorschriften hierzu (VV-LHO); insbesondere gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung auf die kein Rechtsanspruch besteht und die insbesondere nur im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt werden kann.
2. Zuwendungszweck
Gefördert wird die Durchführung von „Werkstatt-Formaten“ zur Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Strategie zu Digitalisierungs-, Transformations- oder Nachhaltigkeitsthemen in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben.
In einem „Werkstatt-Format – Horizont Handwerk“ sollen Handwerksbetriebe in einer kleinen Gruppe von in der Regel bis zu 6 Unternehmen eine Strategie für ihren Betrieb erarbeiten, Umsetzungsmöglichkeiten eruieren und die Ergebnisse in ihrem Betrieb begleitet umsetzen. Die Betriebe tauschen die gemachten Erfahrungen mit den Beteiligten in begleitenden Workshops aus. Mit dem Werkstatt-Format sollen die Betriebe entscheidungsrelevante Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten. Zudem soll ein Wissenstransfer der Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben in die Handwerksorganisationen und zu den Mitgliedsbetrieben stattfinden.
An einem „Werkstatt-Format – Horizont Handwerk“ sind neben den Unternehmerinnen und Unternehmern mindestens auch ein Vertreter der Handwerksorganisation (Berater/in) sowie ein externer Experte als Impulsgeber (z.B. Wissenschaft, Kunden, Industrie, Software-Anbieter, Planer) beteiligt. Ebenso ist die Unterstützung durch freie Berater/innen, beispielsweise der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM) und aus anderen Netzwerken wie den Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 und Digitales Handwerk (KDH) vorgesehen.
Die Durchführung der Werkstatt sollte in der Regel in einem Zeitraum von maximal zehn Monaten abgeschlossen sein.
Die Werkstatt darf nicht an einem Produkt eines Herstellers ausgerichtet sein bzw. die Einführung eines bestimmten Produkts zum Ziel haben.
Der Ablauf eines Werkstatt-Formates beinhaltet in der Regel folgende Schritte:
1. Analyse der Ist-Situation im Themenfokus in den beteiligten Betrieben durch die Berater/innen (ca. 0,5 TW je Betrieb) sowie ggf. Nachjustierung der Teilnehmer.
2. Kick-off-Workshop zur Gruppenbildung, Vorstellung des Schwerpunktthemas und externer Impuls im Rahmen eines Workshops/Unternehmerabends (ggf. halbtägig)
3. Konzeptworkshop zur Vorstellung des Ist-Zustandes in den Betrieben und der Planungen für die Umsetzungsprojekte, kollegiale Beratung sowie Impulse von externen Experten, Teilnahme der Berater/innen (ganztägig)
4. Umsetzungsphase (1) mit Begleitung durch die Berater/innen in den jeweiligen Betrieben
5. Umsetzungsworkshop zur Vorstellung praktischer Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen aus der ersten Umsetzungsphase, kollegiale Beratung, Festlegung finaler Umsetzungsschritte, Teilnahme der Berater/innen (ganztägig)
6. Umsetzungsphase (2) mit Begleitung durch die Berater/innen in den jeweiligen Betrieben unter Einbezug der Workshopergebnisse
7. Schlussveranstaltung: Workshop/Unternehmerabend (ggf. halbtägig), Fazit und Ergebnisbewertung
8. Transferphase: Erarbeitung von Transferunterlagen (z.B. Checklisten, Leitfäden, Berichte, Prozessbeschreibungen) durch die begleitenden Berater/innen, redaktionelle Aufarbeitung und Publikationsgestaltung für den Wissenstransfer ins Handwerk.
3. Zuwendungsempfänger und Zielgruppe
Antragsberechtigt als Initiatoren und Organisatoren von Werkstatt-Formaten sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Zielgruppe der Werkstätten sind Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg.
Es sollen in der Regel bis zu 6 Handwerksbetriebe an einem Werkstatt-Format teilnehmen. Bei der Auswahl der Betriebe sollte auf eine homogene Zusammensetzung im Hinblick auf Vorwissen zu den Schwerpunktthemen Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit geachtet werden. Ein gewerkeübergreifendes Werkstatt-Format ist möglich.
4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 80% der zuschussfähigen Ausgaben bzw. höchstens 45.000 Euro je „Werkstatt-Format – Horizont Handwerk“ gewährt.
Förderfähig sind folgende Aufwendungen:
- Honorare für externe Referenten/Fachexperten (max. Honorarsätze 2.400 EUR netto je Workshoptag (max. 3, Konzeption, Umsetzung Kickoff/Abschluss); Fahrt- und Übernachtungsausgaben sind mit dem Honorar abgedeckt)
- Honorare für externe Moderatoren (max. Honorarsatz: 1.800 EUR netto je Workshoptag (max. 3, Konzeption, Umsetzung Kickoff/Abschluss), Fahrt- und Übernachtungsausgaben sind mit dem Honorar abgedeckt)
- Begleitende Beratung mit bis zu 5 Tagewerken je teilnehmenden Handwerksbetrieb für Erstanalyse, Konzeption und Umsetzung einer Strategie zur Digitalisierung, zur Transformation und zur Nachhaltigkeit im Rahmen der Werkstatt durch einen freien Berater der BWHM sowie externe Berater/Experten bspw. der Kompetenzzentren Digitales Handwerk und Mittelstand 4.0 (Tagewerkssatz bis zu 1.050 EUR netto)
- Workshopteilnahme der externen/freien Berater mit bis zu 3 Tagewerke je Berater (Tagewerkssatz bis zu 1.050 EUR netto)
- Mietausgaben für externe Veranstaltungsräume
- Mietausgaben bzw. Leihgebühren für Veranstaltungstechnik und Workshop-Materialien (z.B. Moderations-Koffer, Pinnwände, Flipcharts)
- Ausgaben für die redaktionelle Erstellung, Gestaltung und Druck einer für den Wissenstransfer geeigneten Dokumentation der Werkstatt (Transfermaterialien) durch externe Dritte.
Der Zuwendungsempfänger trägt alle weiteren Ausgaben bzw. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung des „Werkstatt-Formats – Horizont Handwerk“, insbesondere Bewirtung/Catering und evtl. Mehrkosten der Moderation/Referenten.
Die Beratung, Moderation sowie der Referenteneinsatz durch Personal des Fachverbandes oder durch Personal anderer baden-württembergischer Handwerksorganisationen wird nicht bezuschusst.
Die Erhebung von Teilnehmergebühren zur Deckung der Kosten des Zuwendungsempfängers ist möglich.
Sponsoring für die Veranstaltung ist nur für Aufwendungen zulässig, die nicht zur Förderung beantragt werden.
Alle Ausgaben sind durch Rechnungen Dritter zu belegen.
Die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge sind zu beachten.
Die Mehrwertsteuer wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern nicht bezuschusst. Im Antrag ist ein Hinweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers anzugeben.
5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Mehrfachförderung
Eine Förderung der bezuschussten Aufwendungen durch weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelförderung).
Publizitätspflichten
Bei der Durchführung des Vorhabens, der Öffentlichkeitsarbeit und auf allen Veröffentlichungen zum Vorhaben ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen der „Initiative Horizont Handwerk“ finanziell gefördert wird.
Darüber hinaus sind die aktuellen Corporate Design Elemente der „Initiative Horizont Handwerk“ (insb. Logos) unter Beachtung des CD-Manuals zu verwenden (https://horizont-handwerk.de/ci-portal/).
Dokumentationspflichten
Die Anzahl der Teilnehmenden sowie die Bewertung der Veranstaltung und die Teilnehmerzufriedenheit sind in geeigneter Weise zu erheben und spätestens im Verwendungsnachweis zu dokumentieren.
6. Antragsstellung, Nachweis- und Auszahlungsverfahren
Die Anträge sind schriftlich beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41: Mittelstand und Handwerk, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart, poststelle@wm.bwl.de zu stellen.
Das Wirtschaftsministerium entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses. Die Bearbeitung der Zuschussanträge erfolgt in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Der Antrag hat neben dem Kosten- und Finanzierungsplan u.a. eine Beschreibung der Maßnahme hinsichtlich Konzeption/Inhalt, Ablaufplanung, Zielgruppe und Zielsetzung sowie eine Teilnehmer-/Interessentenliste zu enthalten.
Im Antrag ist zu bestätigen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (keine Lieferungs- und Leistungsverträge) sowie das Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung. Lieferungs- und Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Maßnahme dürfen erst nach der Bewilligung erfolgen. Die Einholung von Angeboten ist jedoch bereits vor Antragstellung möglich.
Anträge auf Förderung sind frühzeitig zu stellen, mindestens jedoch mit einer Frist von 6 Wochen vor dem geplanten Maßnahmenbeginn zu stellen. Vollständige Anträge die diese Frist nicht einhalten, können nicht bezuschusst werden.
Mittel-Abrufe/Auszahlungen können für getätigte Ausgaben unter Vorlage der entsprechenden Rechnungskopien inkl. Zahlungsnachweis erfolgen.
Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein vollständiger Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Festsetzung der endgültigen Zuschusshöhe sowie die Auszahlung erfolgen nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Vordrucke für die Antragstellung und Verwendungsnachweise werden im Servicebereich unter www.wm.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung gestellt.
7. Laufzeit des Programms
Das Förderprogramm „Werkstatt-Formate – Horizont Handwerk“ ist als Modellprojekt bis zum 31.12.2024 befristetet.
8. Fragen zum Förderprogramm und zur „Initiative Horizont Handwerk“
Dr. Jochen Laps
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 41: Mittelstand und Handwerk
Tel.: 0711/123-2736
E-Mail: jochen.laps@wm.bwl.de
https://wm.baden-wuerttemberg.de