Förderprogramm

Tourismusinfrastrukturprogramm

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Kommunale Tourismusinfrastruktur – Förderung beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune bauliche Investitionen und investive Vorhaben zum Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei baulichen Investitionen und investiven Vorhaben für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Sie bekommen die Förderung für die folgenden öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen:

  • öffentliche Einrichtungen, die zur Grundausstattung einer Tourismusgemeinde gehören (Tourist-Informationszentren, Rad- und Wanderwege, Strand- und Badestelleneinrichtungen),
  • Einrichtungen, die für den betreffenden Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurortecharakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel Kurparks),
  • saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
  • Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
  • Museumsbahnen,
  • Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze sowie
  • sonstige Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die touristische Entwicklung Ihrer Kommune von Bedeutung sind.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 2,5 Millionen je Vorhaben.

Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen EUR 50.000 übersteigen.

Zum Tourismusinfrastrukturprogramm werden jährlich neue Ausschreibungen veröffentlicht.

Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der jeweiligen Antragsformulare bis spätestens 1.10. des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.

Lassen Sie sich bitte von Ihrem Regierungspräsidium beraten, bevor Sie einen Antrag stellen.

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