Förderprogramm

Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Mobilität, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)

Wilhelmsplatz 11

70182 Stuttgart

Weiterführende Links:
VM - Informationen zur Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs NVBW Informationsflyer zum Kompetenzzentrum Güterverkehr NVBW – Kontaktformular

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte, durch die der Umschlag des Güterverkehrs klimafreundlicher wird. Unterstützung gibt es unter anderem für neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse.

Volltext

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs wird vom Ministerium für Verkehr auf Grundlage von § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erlassen. Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Grundsätzlich sind damit auch Vorhaben förderfähig, die aus der Förderung des Bundes (Anschlussförderrichtlinie, KV-Förderrichtlinie) ausgeschlossen sind. Mögliche Fördergegenstände sind in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt.

Die Richtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kommunen. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO₂ jährlich pro 100.000 EUR Fördersumme. Die CO₂-Einsparung muss durch eine Berechnung nachgewiesen werden (siehe Anlage 2).

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