Förderprogramm

Ländliche Weiterbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung der ländlichen Weiterbildung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12,00 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6,00 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnorts in Höhe von EUR 12,00 täglich. Zuschüsse unter EUR 20,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer werden nicht bewilligt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Bei Förderung der Teilnehmenden muss der Antrag von der jeweiligen Bildungseinrichtung gestellt werden.

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