Förderprogramm

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue öffentlich zugängliche Ladestationen anschaffen und installieren oder vorbereitende Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den flächendeckenden Aufbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss sowie
  • vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 2.500 je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Normalerweise bekommen Sie die Förderung für höchstens 250 Ladepunkte beziehungsweise Ladeplätze.

Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an die L-Bank.

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